04.05.2018 / Steter Tropfen höhlt den Stein – Reform der rot-grünen Handwerksnovelle aus 2004 überfällig

Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, begrüßt die Pläne einer Novelle der Handwerksordnung und fordert eine rasche Umsetzung:

„Eine Anfrage der CDU-Fraktion bei der Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern hatte 2014 ergeben, dass unser Bundesland in den zehn Jahren nach der rot-grünen Reform  lediglich einen Zuwachs von fünf Prozent an Handwerksbetrieben nach der Anlage A der Handwerksordnung verzeichnete. Die Anlage A listet zulassungspflichtige Handwerke auf, in denen Lehrlinge von Meistern ausgebildet werden. In der Anlage B hingegen, in die SPD und Grüne 2004 viele Gewerke herabstuften, stieg die Anzahl der Handwerksbetriebe um 36 Prozent.

Diese schleichende Entwertung der Meisterpflicht hatte dramatische Folgen für unser Bundesland. Nicht nur, dass Ich-AGs und prekäre Beschäftigungsverhältnisse zunahmen. Durch den sehr geringen Azubi-Anteil bei Betrieben der Anlage B der Handwerksordnung wurde zudem der Unternehmensnachfolge ein Bärendienst erwiesen. 

Aus diesen Gründen setzten wir uns 2014 für eine Evaluation der Handwerksordnung mit dem Ziel einer grundlegenden Neuausrichtung ein. Hierzu führten wir einen einstimmigen Beschluss im Landtag herbei. Gegenüber anderen Bundesländern haben wir uns seitdem bei jeder sich bietenden Gelegenheit für eine Handwerksnovelle stark gemacht. Zuletzt bekräftigte ein Gutachten des Deutschen Bundestages aus dem Oktober 2017, dass eine stärkere Regulierung des Meisterzwangs im Handwerk durchaus mit EU-Recht vereinbar sei. Steter Tropfen höhlt den Stein. Der Wunsch nach einer Stärkung der Meisterpflicht in der Handwerksordnung hat in Berlin Gehör gefunden. Diesen Worten müssen nun rasch Taten folgen.“