12.06.2018 / Tourismuskonzeption auf den Weg gebracht – Notwendigkeit eines Tourismusgesetzes kritisch prüfen

Im Nachgang der Kabinettsbefassung mit der Landestourismuskonzeption sagte der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:

„Die Tourismuskonzeption kann Impulse für die Branche setzen. Ansprüche von Touristen, Beschäftigten und Anwohnern ändern sich. Dem muss flexibel Rechnung getragen werden. Politik ist gefordert, Handlungsempfehlungen der neuen Konzeption sorgsam auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen.

Dabei warne ich aber vor Übereifer. Zuletzt wurden Forderungen nach einer zusätzlichen Belastung der Wirtschaft zum Zwecke des Marketings laut: zentral gesteuert über ein sogenanntes Tourismusgesetz nach Kärntener Vorbild.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich eine Übertragbarkeit des österreichischen Beispiels auf MV überaus zurückhaltend bewerte. Ein Tourismusgesetz würde eine zentralistische Reform unserer historisch gewachsenen regionalen Tourismusverbände erfordern. Folge wäre, dass Marketing-Zwangsabgaben nach Schwerin abfließen würden. Und das ohne Klarheit darüber, ob die Marketingerfolge der homogen strukturierten Tourismusdestination Kärntens sich auch in MV einstellen. Ich befürchte, dass sich unser Binnen-, Küsten- und Städtetourismus weitaus schwieriger unter einen Marketinghut bringen lässt. Daran wird aber auch eine Zwangsabgabe für die Tourismuswirtschaft nichts ändern.

Die Vielzahl dieser und weiterer Aspekte hat meine Fraktion dazu veranlasst,  ausreichend Zeit für einen Prüfauftrag einzufordern. Der aktuelle Koalitionsvertrag setzt uns hier auch nicht unter Druck. Ein Tourismusgesetz wurde dort wohlwissentlich gar nicht zum Gegenstand gemacht. Möglicherweise auch, weil benachbarte Bundesländer, wie Schleswig-Holstein, bewusst auf ein solches Gesetz verzichten.

Mit einem Resultat der Prüfung rechne ich daher auch nicht in dieser Wahlperiode. Besonders erfreulich ist, dass die CDU-Fraktion sich hinsichtlich der Zuständigkeiten durchsetzen konnte. Die Notwendigkeit eines Tourismusgesetzes muss selbstverständlich in dem Ministerium geprüft werden, das die notwendige Kompetenz dafür hat.“