21.08.2018 / Wolfgang Waldmüller/Philipp Amthor: Tourismusgesetz kritisch prüfen

Im Nachgang eines Besuches der CDU-Fraktion in der Kurdirektion der Kaiserbäder auf Usedom haben sich der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, und der Bundestagsabgeordnete, Philipp Amthor, skeptisch über die Notwendigkeit eines Tourismusgesetzes geäußert:

„Verschiedentlich wurde suggeriert, dass ein Tourismusgesetz nach Kärntener Beispiel in Mecklenburg-Vorpommern effektive Marketingfinanzierung erst ermöglicht. Dabei gibt es Möglichkeiten zur Finanzierung touristischen Marketings seit Jahrzehnten, zum Beispiel in den lokalen Fremdenverkehrsabgabesatzungen geregelt. Ein Tourismusgesetz ermöglicht also nichts, was nicht längst möglich wäre. Stattdessen wird es aber Reibungsverluste verursachen, nämlich dann, wenn die Verantwortlichkeit von den vielen lokalen Ebenen auf die Landesebene wegdelegiert wird.

Eine gezielte Vermarktung vor Ort wäre mit einer solchen Gleichmacherei gerade nicht mehr vereinbar. Folgten wir nämlich dem österreichischen Beispiel, dann würden die Vor-Ort erhobenen Fremdenverkehrsabgaben in Größenordnung nach Schwerin fließen. Von dort folgten dann zentrale Direktiven hinsichtlich der Vermarktung – mit fraglichen Erfolgsaussichten. Unsere Gespräche mit Touristikern auf Usedom bestärken mich in meiner skeptischen Einschätzung eines Tourismusgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“, sagte der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller.
 
„Mit einem Tourismusgesetz droht die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern unsinnig belastet zu werden. Denn es ist in meinen Augen fraglich, ob sich die Marketingerfolge des touristisch homogen strukturierten Kärntens auch im sehr viel heterogener strukturierten Mecklenburg-Vorpommern einstellen würden. Die in der Landestourismuskonzeption eingeforderte Prüfung eines Tourismusgesetzes nach österreichischem Beispiel muss auch die Unterschiede zwischen Kärnten und Mecklenburg-Vorpommern im Blick haben. Vermarktung sollte die Gegebenheiten vor Ort im Blick haben und nicht samt lokal erwirtschafteter Tourismusabgaben einfach nach Schwerin verschoben werden. Nicht ohne Grund sucht man Tourismusgesetze in anderen Bundesländern vergeblich“, ergänzte der Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor.