25.04.2018 / Ressortzuständigkeiten beim Tourismus beachten

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, hat den Vorschlag der SPD-geführten Staatskanzlei zu einem Tourismusgesetz mit Verwunderung aufgenommen:
 
„Der Tourismus in unserem Land entwickelt sich gut. Bei der Öffnung für internationale Märkte kommen wir unter anderem aufgrund des Auftritts Mecklenburg-Vorpommern auf der weltgrößten Tourismusmesse ITB gut voran. Die Leistungen unserer Touristiker bei der Internationalisierung der Branche haben es nicht verdient, durch ressortfremde Einwände schlecht geredet zu werden.

Zuständig für den Tourismus ist das Wirtschaftsministerium, nicht die Staatskanzlei. Leitfaden unseres Handelns ist der Koalitionsvertrag und nicht die Wünsch-Dir-Was-Liste der SPD. In unserem Koalitionsvertrag steht nichts von einem sogenannten „Tourismusgesetz“.
 
Gerne ist die CDU-Fraktion bereit, über die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen gezielten Marketings zu sprechen. Wenn dabei, wie zuletzt, ein Vergleich zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Kärnten bemüht wird, sollten auch die Unterschiede zwischen diesen Regionen herausgearbeitet werden. So ist der Tourismus in unserem Land heterogener strukturiert als in dem genannten österreichischen Beispiel. Sich daraus ergebene Hemmnisse für unser Marketing müssen präzisiert werden. Unter Federführung des Wirtschaftsministeriums auch gerne ressortübergreifend. Ich warne vor Schnellschüssen.“