27.05.2020 / Wir brauchen passgenaue Hilfen vom Bund für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern

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Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, hat Kriterien für eine möglichst passgenaue Hilfe des Bundeskonjunkturpaketes im Sinne Mecklenburg-Vorpommerns an den Bund adressiert:

„Mecklenburg-Vorpommern hat alle auf Bundesebene entwickelten und den Ländern an die Hand gegebenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie umgesetzt. Aber selbst die zuletzt erfolgten weitgehenden Lockerungen der Bundesempfehlungen haben empfindliche Einbußen für unsere Tourismuswirtschaft zur Folge.

Jetzt muss geholfen werden, und dabei sind die spezifischen wirtschaftlichen und strukturellen Gegebenheiten unseres Bundeslandes zu würdigen. Was in anderen Ländern die Autoindustrie ist, ist bei uns der Tourismus. Ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern ist aber kein Autokauf, der einfach zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden kann. Die Umsatzeinbrüche für den Urlaub, der um Ostern nicht erfolgen konnte, sind unwiederbringlich weg und das macht Zuschüsse anstelle von Darlehen erforderlich. Zu diesen branchenspezifischen Aspekten kommt die Bevölkerungsstruktur des Flächenlandes Mecklenburg-Vorpommern erschwerend hinzu. Bei den Bundesfinanzhilfen darf unser Land nicht aufgrund seiner dünnen Besiedlung übervorteilt werden.

Damit die Ausgestaltung des Bundeskonjunkturprogrammes und vor allem seiner touristischen Säule in unserem Sinne erfolgt, hat sich die CDU-Fraktion schriftlich an den Bundeswirtschaftsminister und an alle Mitglieder des Tourismus- und des Wirtschaftsausschusses des Bundestages gewandt. Wir haben ein Investitionsförderprogramm mit Zuschüssen für Modernisierungsmaßnahmen in Höhe von 50, 40 bzw. 30 Prozent für kleine, mittlere bzw. große Unternehmen angeregt. Zudem fordern wir eine Starthilfe in Form von Zuschüssen für kleine und mittlere Unternehmen des Gastgewerbes sowie für Reisebüros und Veranstalter. Diese Bundesmittel dürfen auf keinen Fall auf Basis des so genannten Königsteiner Schlüssels, also der bundesweiten Verteilung der Mittel nach Steueraufkommen und Bevölkerungsanzahl des jeweiligen Bundeslandes ausgereicht werden. Der Königsteiner Schlüssel brächte unser Land bei den Hilfen deutlich ins Hintertreffen und hätte Wettbewerbsverzerrungen gegenüber bevölkerungsreicheren Bundesländern zur Folge. Wir brauchen ein Tourismuskonjunkturpaket, das die Anzahl der im Tourismus Beschäftigten als wichtigstes Kriterium berücksichtigt; denkbar wäre eine Hilfe nach der Zahl der Mitarbeiter, etwa in Höhe von 1.000 Euro je Beschäftigtem.

Wir verlangen passgenaue Hilfen für die Folgen der in unserem Land erfolgten Umsetzung der Anti-Corona-Maßnahmen. Nun ist der Bund gefordert, zeitnah ein entsprechendes Hilfsprogramm für den Tourismus aufzulegen. Das Land wird seinen Teil dafür leisten, dem Tourismus- und Gastgewerbe wirksam zu helfen.“