Im Nachgang der Schlussabstimmung über das Vergabegesetz äußerte der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
„Auch wenn wir heute ein im Kern gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben: Die Kritik von Verbänden und Kommunen nehmen wir ernst. Der bürokratische und finanzielle Mehraufwand für die Kommunen ist minimal, aber eben nicht ganz vermeidbar. Deswegen beinhaltet das Gesetz eine Erstattung von Mehrkosten. Vor allem baue ich aber auf untergesetzliche Regelungen. So sollen für die öffentliche Auftragsvergabe Schwellenwerte angehoben werden, unter denen der Mehraufwand des Vergabegesetzes nicht zum Tragen kommt.
Die 9,54 Euro machen nun auch anderenorts Schule. In Thüringen erwägt eine von den LINKEN geführte Landesregierung die Einführung eines Vergabemindestlohnes in dieser Höhe. Die LINKE in unserem Land beharrte jedoch bis zuletzt auf einen an den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geknüpften Vergabemindestlohn. Das wäre nicht nur eine Ohrfeige für Tarifparteien gewesen, die Löhne unterhalb des TV-L ausgehandelt haben. Die gemäßigtere Position der Thüringer Landesregierung provoziert die Vermutung, dass die LINKE in Mecklenburg-Vorpommern schlicht ihre Narrenfreiheit in der Opposition auskostet.
Die Neufassung des Vergabegesetzes ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von SPD und CDU. Mit den 9,54 Euro haben wir heute den höchsten Vergabemindestlohn in den Neuen Bundesländern auf den Weg gebracht. Er ist nicht unmittelbar an einen Tarif geknüpft; damit zollen wir der Tarifautonomie Rechnung.“