Ihre Spende

Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Bereitschaft, meine Arbeit finanziell zu unterstützen. Politisches Engagement vor Ort lebt von vielen Menschen, die sich einbringen. Wenn Sie meine Arbeit für unsere Region unterstützen möchten, können Sie dies auch mit einer Spende tun. Damit helfen Sie, Veranstaltungen im Wahlkreis zu organisieren, den Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und wichtige Themen aus unserer Heimat sichtbar zu machen.

Jede Unterstützung – ob groß oder klein – ist ein wertvoller Beitrag.

Herzlichen Dank!

Ihr
Wolfgang Waldmüller

Für Ihre Spende können Sie folgendes Konto verwenden

CDU-Kreisverband Ludwigslust-Parchim
IBAN: DE45 1405 2000 0000 0069 20
BIC: NOLADE21LWL
(Sparkasse Mecklenburg-Schwerin)

Als Verwendungszweck geben Sie bitte „W.Waldmüller“ sowie Ihren Namen und Ihre Anschrift an.

Spenden von der Einkommensteuer abziehen

Ich garantiere Ihnen die ordnungsgemäße Verbuchung Ihrer Spenden gemäß dem gültigen Parteiengesetz und die Zusendung einer steuerlich relevanten Zuwendungsbescheinigung für Ihre Einkommensteuererklärung.

Seit dem 1. Januar 2026 gelten höhere Abzugsmöglichkeiten für Spenden an politische Parteien:

  • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit auf natürliche Personen beschränkt.
  • Insgesamt können 6.600 Euro, bei zusammenveranlagten Ehegatten 13.200 Euro jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 3.300Euro/6.600 Euro nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, indem 50 % des zugewendeten Betrages von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Weitere 3.300 Euro/6.600 Euro werden nach § 10 b EStG steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt.
  • Zuwendungen an mehrere Parteigliederungen innerhalb der CDU und mehrere Parteien werden zusammengerechnet.

Hinweise zu Spenden von Unternehmen

Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. AG, GmbH, KGaA) können ihre Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GmbH & Co. KG) können ihre Zuwendungen zwar nicht als Betriebsausgaben bei der Personengesellschaft unmittelbar geltend machen, jedoch anteilig im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung der Personengesellschaft den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zurechnen. Die steuerliche Auswirkung der Zuwendung findet somit bei der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter in dem wie unter Textziffer 1 erläuterten Umfang ihre Berücksichtigung.

Berufsverbände können gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 5 Körperschaftsteuergesetz (KStG) bis zu 10% ihrer Einnahmen für die unmittelbare oder mittelbare Förderung politischer Parteien verwenden, ohne ihre Steuerfreiheit zu beeinträchtigen. Auf die Zuwendungen haben die Berufsverbände 50% Körperschaftsteuer zu zahlen.

Datenschutzhinweis

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind mir besonders wichtig. Wenn Sie mir eine Spende zukommen lassen wollen, werden von Ihnen personenbezogenen Daten erfragt. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können. Ich verarbeite sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen rechtmäßiger Tätigkeiten.

Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuwendungen ab einer jährlichen Gesamthöhe von 10.000 Euro an die Christlich Demokratische Union (inkl. aller Vereinigungen) übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz im Rechenschaftsbericht der CDU Deutschlands veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werde ich Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache auf der Website des Bundestags veröffentlicht.