Anlässlich der heute durch die Landesregierung angekündigten Anhebung der Bemessungsgrenze für den Fahrtkostenzuschuss für Berufsschüler des Landes sieht der Bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marc Reinhardt, den eingeschlagenen Weg der Fraktion bestätigt:
„Die Landesregierung setzt eine Forderung der CDU-Fraktion um und erhöht die Grenze für die Fahrkostenzuschüsse. Das begrüßen wir, zumal der Mittelabruf für diese Zuschüsse unbefriedigend und rechtsunsicher war; auch den Entwicklungen bei der Ausbildungsvergütung wurde die alte Regelung nicht mehr gerecht. Erfreulich ist, dass Zuschuss-Voraussetzungen gestrafft werden sollen.“
Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, ergänzte:
„Die Duale Ausbildung muss gegenüber der akademischen Ausbildung weiter gestärkt werden. Insofern ist der Beginn zum 01. September 2018 ein gutes Signal für die Lehrlinge des neuen Ausbildungsjahres. Wir haben damit aber nur ein Etappenziel erreicht. Die Bemessungsgrenze muss mittelfristig auf 750 Euro angehoben werden. Auch müssen unbürokratische Landesregelungen für soziale Härtefälle und die Einführung eines Azubi-Tickets geprüft werden.“