Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dazu aufgefordert, eine breite Teilnahme von Unternehmern aus Mecklenburg-Vorpommern bei der Experimentierphase zum Arbeitszeitgesetz abzusichern:
„Die Öffnung des Arbeitszeitgesetzes für eine Experimentierphase ist grundsätzlich zu begrüßen. Insbesondere in Unternehmen Mecklenburg-Vorpommerns werden seit längerer Zeit die durch das Arbeitszeitgesetz verursachten bürokratischen Hürden beklagt. Deswegen muss zwingend darauf hingewirkt werden, dass eine mögliche Novelle des Arbeitszeitgesetzes hiesigen Belangen ausreichend Rechnung trägt. Handlungsempfehlungen aus möglichst auf breiter Basis gesammelten Erfahrungswerten sind nur möglich, wenn einzig das Einverständnis des Arbeitnehmers Kriterium für die Teilnahme an dem Modellvorhaben wird. Gerade für die kleinteilig strukturierte Unternehmenslandschaft sind zusätzliche Teilnahmehürden kaum zu erfüllen.
An die zügige Sammlung von Erfahrungswerten muss sich rasch eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes anschließen. In Zeiten des digitalen Wandels ist die aktuell notwendige Festlegung von täglichen Höchstarbeitszeiten unzeitgemäß und muss flexibler gestaltet werden. Daher sollten Hürden perspektivisch abgebaut werden. Insbesondere im stark von der Tourismuswirtschaft geprägten Mecklenburg-Vorpommern können Arbeitnehmer und Arbeitgeber von einer solchen Flexibilisierung profitieren.“