Während der Beratung über einen Landtagsantrag der AfD zur Bäderverkaufsordnung äußerte der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
„Die CDU-Fraktion ist sich darüber im Klaren, dass die Kompromissfindung zur Bäderverkaufsordnung alles andere als leicht ist. Wir sind mit dem gefundenen Kompromiss zwar nicht vollständig zufrieden, müssen aber akzeptieren, dass mit der Gewerkschaft mehr nicht machbar war.
Mit einem abenteuerlichen Landtagsantrag hat die AfD-Fraktion heute versucht, sich in Sachen Bäderverkaufsordnung als Advokat der Wirtschaft aufzuspielen. Dazu wurde dem Landtag ein Antrag vorgelegt, der mit den Worten `wirtschaftspolitischer Totalausfall´ noch freundlich umschrieben ist: Die von der AfD geforderten Ausnahmetatbestände erfolgten bar jeder Kenntnis von Arbeitszeitgesetz oder Sonntagsschutz.
Die jüngste IHK-Forderung bezüglich einer Grundgesetzänderung wurde von der AfD einfach ignoriert. Auch die politische Dimension der Bäderverkaufsordnung – ohne Kompromisse zwischen Wirtschaft, Kirchen und Gewerkschaften wird es keine Ausnahmen von dem grundgesetzlich verbürgten Sonntagsschutz geben – wurde von der AfD gar nicht erst zur Kenntnis genommen.
Mit einfachen Worten: Der AfD-Antrag zur Bäderverkaufsordnung sieht nur aus wie eine engagiert vorgetragene Offensive, in Wahrheit provoziert er ein Eigentor. Am 10. Januar 2019 wurde die Bäderverkaufsordnung seitens des Wirtschaftsausschusses mit Vertretern der IHK in Rostock intensiv besprochen. Die AfD-Fraktion war auch anwesend, fiel allerdings nicht durch Wortmeldungen auf.
Mit den heute von der AfD-Fraktion aufgemachten Forderungen zur Bäderverkaufsordnung wissen wir nun auch, warum das so war: Die AfD-Fraktion hat weder den Inhalt noch die verfassungsrechtliche, geschweige denn die politische Dimension der Bäderverkaufsordnung durchdrungen.“