Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat heute die Bäderregelung für unwirksam erklärt. Grund dafür sind kleinere formelle Mängel in den entsprechenden Rechtstexten.
Für den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern ist und bleibt es von großer Bedeutung, dass in den Tourismushochburgen auch weiterhin die Geschäfte teilweise am Sonntag öffnen dürfen.
Den berechtigten Interessen der Kirchen und der Arbeitnehmervertreter trägt die bisherige Regelung Rechnung. Nicht grundlos traf unsere Bäderregelung auf breite Akzeptanz, zumal sie sogar restriktiver ist, als die Regelung in Schleswig-Holstein.
Ich habe daher für die Klage wenig Verständnis. Hier wird ideologiegetrieben ein Regelwerk beklagt, das sich in der Praxis bewährt hat und mit dem alle Beteiligten gut leben könnten. Eine weitere Einschränkung der Öffnungszeiten würde für den Tourismusstandort Mecklenburg-Vorpommern erhebliche Nachteile mit sich bringen, diese wiederum würden sich auch auf das Arbeitsplatzangebot auswirken. Es ist befremdlich, dass dieser Rückschluss für die Kläger keine Rolle zu spielen scheint.