Starre Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte ist unzeitgemäß
Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, hat sich für eine Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs ausgesprochen:
„Im Januar 2015 wurde der Mindestlohn eingeführt. Die Untergrenze lag damals bei 8,50 Euro und ist innerhalb von vier Jahren um über acht Prozent auf 9,19 Euro gestiegen. Im nächsten Jahr ist eine weitere Erhöhung auf dann 9,35 Euro geplant.
Ich freue mich über steigende Löhne. Allerdings frage ich mich, warum Minijobber nicht auch davon profitieren sollen. Vor sechs Jahren wurde die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse von 400 Euro auf 450 Euro angehoben. Seitdem gab es zwar mehrere Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohnes, die Verdienstgrenze für Minijobs wurde dabei allerdings nie angepasst.
Natürlich steigt infolge des Mindestlohns vielfach auch der Stundenlohn für Minijobber; aufgrund der starren Verdienstgrenze für Minijobs profitiert davon allerdings niemand. Der steigende Mindestlohn wirkt sich für Minijobber vielmehr dahingehend aus, dass sie weniger Stunden pro Monat arbeiten dürfen: Im Jahr 2013 waren es noch knapp 53 Stunden, seit 2017 sind es nur noch rund 51 Stunden. Betroffen sind z. B. Studenten, aber auch Minijobber, die beispielsweise in Sportvereinen oder anderen für gesellschaftliches Engagement relevanten Bereichen wichtige Arbeit leisten.
Die zuletzt im Jahr 2013 angepasste Entgeltgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ist unzeitgemäß, weil sie die Dynamik des gesetzlichen Mindestlohns ignoriert. Mit einem Dringlichkeitsantrag hat der Bayerische Landtag gestern seine Landesregierung aufgefordert, gegenüber dem Bund entsprechend aktiv zu werden. Auch in anderen Bundesländern gibt es entsprechende Ansinnen. Mecklenburg-Vorpommern sollte sich dem im Interesse der Minijobber anschließen.“