24.10.2017 / Evaluation der Handwerksordnung aus 2004 muss in Bundeskoalitionsvertrag

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, hat eine Evaluation der Handwerksordnung aus dem Jahr 2004 eingefordert und hierzu auf ein aktuelles Gutachten des Deutschen Bundestages verwiesen:

„Die EU hat zuletzt mehrfach die deutschen Berufsqualifikationen als Hemmschuh für den EU-Binnenmarkt kritisiert. So sollten mit einem EU-Dienstleistungspaket zu Beginn des Jahres Markteintrittsbarrieren auf dem deutschen Arbeitsmarkt verstümmelt und umgangen werden. Besondere Zugangsvoraussetzungen sichern jedoch besondere Qualität auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Wir haben uns im Landtag daher bereits mehrfach fraktionsübergreifend gegen Deregulierungsbestrebungen aus Brüssel ausgesprochen.

Allerdings gibt es genug Anlass, auch einmal vor der eigenen Haustür zu kehren. Ein Beispiel ist die Novelle der Handwerksordnung durch die rot-grüne Bundesregierung aus dem Jahr 2004. Seinerzeit wurde der Meisterzwang für bestimmte Gewerke ersatzlos gestrichen. So sind z.B. Fliesenleger seitdem von der Meisterpflicht ausgenommen.

Folge dieser Änderung war, dass sich die Zahl nicht-meisterpflichtiger Handwerksbetriebe verdreifachte. Die Anzahl der von Meistern geführten Handwerksbetriebe hingegen stagnierte. Prekären Beschäftigungsverhältnissen und Ich-AGs wurde Vorschub geleistet. Der gerade für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Unternehmensnachfolge im Handwerk hingegen wurde ein Bärendienst erwiesen.

Mit einem aktuellen Gutachten des Deutschen Bundestages fällt ein Hauptargument gegen eine Novelle weg. Demnach können stärkere Regulierung und Meisterzwang im Handwerk durchaus mit EU-Recht vereinbar sein. Dieses Gutachten  sollte zum Anlass genommen werden, um die Handwerksordnung zu novellieren. Nicht nur für die vom Handwerk geprägte Wirtschaftsstruktur Mecklenburg-Vorpommerns ist dies von besonderem Interesse. Deshalb gehört es in einen Bundeskoalitionsvertrag.“