Benachteiligung von handwerkernahen Betrieben bei LKW-Maut zeigt fehlendes Verständnis der Bundesregierung für Belange der Unternehmen

Seit dem 1. Juli 2024 ist die LKW-Maut auch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen zu entrichten. Für Handwerkerbetriebe gilt die Ausnahme des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz, nach der Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von weniger als 7,5 Tonnen von der Maut befreit sind, wenn sie zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die zur Ausübung eines Handwerks oder eines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt werden. Dazu erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:

„Wir fordern in einem Antrag für die kommende Landtagssitzung die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für eine Ausweitung der ,Handwerkerausnahme‘ bei der LKW-Maut-Regelung auf weitere Branchen wie den Garten- und Landschaftsbau und den Möbel- und Küchenhandel einzusetzen. Dies soll für solche mit regelmäßigen handwerksähnlichen Dienstleistungen gelten, bei denen die Fahrzeuge genutzt werden, um Materialien und Mitarbeiter zu den Einsatzorten zu transportieren und vor Ort handwerkliche Tätigkeiten auszuführen.

Wenn sich Frau Schwesig in Berlin schon nicht durchsetzen konnte, als es darum ging – wie von uns bereits 2023 und erneut im Frühjahr 2024 gefordert – die Ausweitung der LKW-Maut auf Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen ganz zu verhindern, sollten sich die Koalitionsfraktionen wenigstens jetzt dazu durchringen, unserem Antrag zuzustimmen und einen ersten kleinen Schritt zur Entlastung der Wirtschaft in unserem Land einzuleiten.

In den betroffenen Branchen versteht kein Mensch, warum Handwerksbetriebe unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit sind, während diese Ausnahme nicht für vergleichbare Branchen wie den Möbel- und Küchenhandel oder Betriebe des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus gilt. Die betroffenen Betriebe nutzen ihre Fahrzeuge ganz genauso wie das klassische Handwerk, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Maschinen und Material zum Ort ihrer Tätigkeit zu bringen, ob es nun die Küche im Einfamilienhaus, der Gruppenraum in der Kita oder der kommunale Sportplatz ist. Die Unternehmen führen ähnliche Tätigkeiten wie klassische Handwerksunternehmen aus, müssen jedoch für ihre Fahrzeuge Maut bezahlen, was eine ungleiche Behandlung und damit Wettbewerbsverzerrung darstellt. Die Mautpflicht treibt die Preise für die Dienstleistungen der Betriebe weiter in die Höhe. Die Bundesregierung und insbesondere Bundeswirtschaftsminister Habeck haben sich weit von der Realität der Unternehmen entfernt.“