Rot-rot legt neues Modell zur Windkraft-Beteiligung vor, das Fragen aufwirft und erneute Anhörung erforderlich macht

In der abschließenden Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Bürgerbeteiligungsgesetz hat die Koalition aus SPD und Linke einen Last-Minute-Änderungsantrag zum Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz vorgelegt, der die Beteiligung an Windkraft und Photovoltaikanlagen grundlegend verändert. Dazu erklärt Wolfgang Waldmüller, Wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion:
 
„Das Gesetz zur Beteiligung der Gemeinden sowie deren Einwohnerinnen und Einwohnern an den Erlösen des Windenergie- und Solaranlagenausbaus soll von einem dynamischen auf ein starres Modell umgestellt werden. Also weg von erzeugter Leistung pro KW/h, hin zu Pauschalbeträgen pro 1 MW installierter Leistung. Dies soll angeblich unbürokratischer sein und beinhaltet nun abgesenkte Beteiligungsbeträge im Vergleich zum Vorentwurf. Weiterhin bleibt, dass es nach wie vor keine gesicherte direkte Beteiligung für den Bürger geben wird, obwohl die Regierung dies vollmundig verkündet hat.  Wir sprechen hier über einen für Mecklenburg-Vorpommern neuen Gesetzesentwurf, bei dem sich aufgrund des kurzfristigen Änderungsantrages der Koalition, die gesamte Berechnungsgrundlage geändert hat. Für die Anzuhörenden, Betreiber und Gemeinden eine völlig neue Situation.  Auf dieser Basis kann der Landtag keine verantwortungsvolle Entscheidung treffen, eine ausführliche rechtliche Prüfung ist daher ebenso unumgänglich wie eine erneute Anhörung im Ausschuss und im Ergebnis eine dritte Lesung. Die Bürgerinnen und Bürger haben es verdient, dass die in Aussicht gestellten Beteiligungen auch fundiert und belastbar berechnet werden können.