Daniel Peters und Wolfgang Waldmüller: Unterstützung für vom Windkraft- und PV-Ausbau betroffene Bürger muss Wirklichkeit werden

Heute wurde im Landtag über einen Antrag der CDU-Fraktion beraten, der eine verpflichtende und unbürokratische finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern am Ertrag von Wind- und Solaranlagen vorsieht. Die rot-rote Landesregierung hat den Antrag abgelehnt. Dazu erklärt der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Daniel Peters:
 
„Mir ist wichtig, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern hinter dem Ausbau der Erneuerbaren Energien stehen. Anwohnerinnen und Anwohner müssen stärker an den Gewinnen der Wind- und Solarparks beteiligt werden. Sie sollen 0,1 Cent pro Kilowattstunde erhalten, wenn die Anlagen nicht weiter als zweieinhalb Kilometer von ihrem Zuhause entfernt sind. Das könnte für einen Haushalt bis zu 400 Euro pro Jahr bedeuten. Das bisherige Beteiligungsgesetz hat den Bürgern nichts gebracht. Ich sage: Wer finanziell direkt vom Windkraftausbau profitiert, akzeptiert die Anlagen auch sehr viel eher.
 
Das Modell der CDU-Fraktion ist praktikabel und einfach zu verstehen. Ich würde mich wirklich freuen, wenn der Wirtschaftsminister seinem Herzen einen Ruck gibt und einen echten Neuanfang bei der Bürgerbeteiligung möglich macht. Dass die Landesregierung sich heute offen für die Vorschläge der CDU zeigte, werte ich als erfreuliches Zeichen. Am Ende wurde die Beratung des Antrages unterbrochen – er wird erneut aufgerufen, wenn die Landesregierung ihren Gesetzesentwurf zu dem Thema einbringt. Es wäre dann sicherlich sinnvoll, sowohl den Gesetzesentwurf als auch den heute diskutierten Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss zu überweisen.“
 
Der Energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, ergänzt:
 
„Unser Antrag zielt darauf ab, gleich mehrere Missstände zu beheben: Erstens gibt es eine starke Ungleichheit bei der finanziellen Teilhabe am Wind- und PV-Ausbau, da nur wenige Flächeneigentümer immense Profite einstreichen, während die Bürgerinnen und Bürger die negativen Folgen wie Lärmemissionen und Schattenwurf ertragen müssen, ohne finanziell zu profitieren. Diese Schieflage wird durch die inflationär gestiegenen Pachtpreise für entsprechenden Flächen verschärft, die mittlerweile in keinem Verhältnis zu dem effektiven Verlust mehr stehen, den die Landwirtschaft durch die Nichtbewirtschaftung der Flächen hat. Zweitens haben die Bürgerinnen und Bürger bisher keine wirksamen Mitspracherechte. Unser vorgeschlagenes Modell verlagert daher die Entscheidungsmacht weg von den Investoren hin zu den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern. Drittens erlaubt das Gesetz derzeit Ausgleichszahlungen als Schlupfloch, wodurch Bürgerbeteiligung meist ausbleibt. Zuletzt ist das bestehende Modell sozial unausgewogen, denn es stellt finanzielle Zugangshürden auf, die nur jene überwinden können, die über Kapitelreserven verfügen. Ein akuter Handlungsbedarf ist somit unbestreitbar.
 
Das von uns vorgeschlagene Bürgerbeteiligungsmodell mit Strompreiserlösgutschriften ist praktikabel, niedrigschwellig und vor allem: standardisiert. Weniger ist manchmal mehr und zwar genau dann, wenn durch das Weniger eine tatsächlich wirksame Bürgerbeteiligung zustande kommt, anstatt auf dem Papier etwas Hochkompliziertes zu konstruieren, das am Ende nicht umgesetzt wird. Die Landesregierung hat immerhin erkannt, dass das bisherige Beteiligungsmodell nichts taugt. Gleichzeitig hat sie anscheinend noch nicht entschieden, auf welches Beteiligungsmodell sie künftig setzt. Ich fürchte, es könnte auf einen verwirrenden Mix aus Beteiligungsinstrumenten hinauslaufen, so dass sich jede Gemeinde ein eigenes Modell aussuchen kann. Das Ergebnis? Ein ohnehin schon schwer lesbares Gesetz wird noch bürokratischer und ineffektiver. Zudem droht das Risiko, dass Gemeinden überzogene Anforderungen stellen, die den Bau von Windrädern oder PV-Anlagen gänzlich verhindern. Damit würde die Landesregierung den Menschen in unserem Land einen Bärendienst erweisen, denn eine Nichtumsetzung der verbindlich vom Bund vorgegebenen Flächenziele hätte einen Wildwuchs zur Folge.“