Im Nachgang eines Gespräches mit dem Geschäftsführer des Landestourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Tobias Woitendorf, äußert der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Franz-Robert Liskow:
„Gestiegene Energiekosten, wachsende Bürokratie, Anstieg der Lebensmittelpreise. Kaum eine Branche ist von aktuellen konjunktur- und inflationsbedingten Belastungen stärker betroffen als Tourismus und Gastronomie. Mecklenburg-Vorpommern ist stärker als die meisten anderen Bundesländer auf Einnahmen aus dem Tourismus angewiesen, zudem schafft und sichert der Tourismus Arbeitsplätze. Ob Umsatzeinbruch wegen restriktiver Corona-Maßnahmen oder Preisanstiege aufgrund eines ruckartigen Wechsels in der Energiepolitik: Viele der Schwierigkeiten der Branche sind letztlich die Folge politischer Entscheidungen. Deswegen sollte die Politik jetzt für verlässliche Perspektiven und eine langfristige Regenerationsphase der Branche sorgen. Auch die Tourismuswirtschaft braucht Erholung. Deswegen bin ich für eine dauerhafte Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes.“
Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, ergänzt:
„23 der 27 EU-Mitgliedstaaten gewähren ihrer Gastronomie einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz – Deutschland ging hier immer einen Sonderweg. Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern entstand damit gegenüber EU-Mitbewerbern ein Wettbewerbsnachteil. Mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz im Zuge der Corona-Pandemie wurde dieser Nachteil zumindest verkleinert. Das Anheben der Mehrwertsteuer zum Ende dieses Jahres würde den früheren Wettbewerbsnachteil wiederherstellen. Zusätzlicher Druck entsteht durch den Arbeitskräftemangel.
Eine lebendige und vielfältige Restaurantkultur trägt wesentlich zur Lebens- und Standortqualität sowie zur Attraktivität unseres Bundeslandes als Reiseziel für in- und ausländische Gäste bei. Hinzu kommt, dass insbesondere im ländlichen Raum Restaurants und Wirtshäuser unverzichtbare gesellschaftliche Treffpunkte sind. Eine dauerhafte Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes wäre daher nur folgerichtig. Um der Branche frühzeitig Planungssicherheit über 2023 hinausgeben, sollte die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent zeitnah auf Bundesebene beschlossen werden. Ich würde mir wünschen, dass die Landesregierung hier zügig im Interesse der Tourismuswirtschaft tätig wird und das Gespräch mit der Bundesregierung sucht. Hilfsweise muss eine Bundesratsinitiative her.“