Linkskoaliton verhebt sich an Novelle des Vergabegesetzes

Zur Anhörung der Novelle des Vergabegesetzes vor dem Wirtschaftsausschuss äußert der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
 
„Die Novelle des Vergaberechts wurde als das sozialpolitische Prestigeprojekt der Linkskoalition in dieser Wahlperiode gepriesen. Selten habe ich eine Anhörung in diesem Landtag erlebt, in dem ein Gesetz von links bis rechts derart auseinandergenommen wurde. Fast unisono sprachen die Anzuhörenden von unnötiger gesetzlicher Komplexitätssteigerung, Zunahme des bürokratischen Aufwandes und fehlender Praktikabilität. Die Linkskoalition hat sich mit dem Vergabegesetz verhoben; sie wäre gut beraten, diesen Gesetzesentwurf komplett einzustampfen.
 
Ausweislich der heutigen Ifo-Prognosen hat die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern die Auswirkung der Corona-Krise noch nicht verdaut und steht mit Energiekrise und Inflation vor weiteren Problemen. Was es jetzt bräuchte, wäre das von uns seit Monaten eingeforderte Belastungsmoratorium für die Wirtschaft. Auf das Vergabegesetz bezogen, plädiere ich zum Beispiel für eine ideologische Entrümpelung des Gesetzes. Bedeutet: Alle vergabefremden Kriterien müssen aus dem Vergabegesetz rausfliegen.
Die Landesregierung macht aber das genaue Gegenteil indem zum Beispiel der Vergabelohn an eine Tarifbindung geknüpft wird. Die Regulierungswut der Linkskoalition würde dazu führen, dass die Wirtschaft in strukturschwächeren Regionen sich bald völlig von öffentlichen Auftragsvergaben verabschiedet.  
 
Bei einem Vorschlag zum sog. Regionalbonus hat das Wirtschaftsministerium augenscheinlich aus dem Wahlprogramm der CDU aus 2021 abgeschrieben und ihn in „Nachhaltigkeitsfaktor“ umgetauft. Dessen Praktikabilität wurde heute im Ausschuss als nicht umsetzbar verrissen.
Wir werden keine urheberrechtlichen Ansprüche stellen, wollen aber wenigstens korrekt plagiiert werden: Wir haben angeregt, die Schwellenwerte, ab denen eine europäische Ausschreibung von Auftragsvergaben stattfindet, so hoch angesetzt wird, wie europarechtlich überhaupt zulässig. Die Landesregierung muss hier sehr genau prüfen und diese Schwellenwerte rechtssicher so weit wie möglich anheben.“