Rechtsanspruch auf Home-Office ist nicht praktikabel

Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, bezeichnet die Pläne des Bundesarbeitsministers Heil zu einem ‚Recht auf Home-Office‘ als nicht praktikabel:

„Die Corona-Krise zeigt, dass viele Unternehmen die Möglichkeit des Home-Office‘ sachbezogen und flexibel nutzen. Viele praktische Beispiele zeigen, dass Personalverantwortliche am sinn- und wirkungsvollsten beurteilen können, wo die Möglichkeiten von Home-Office praktikabel sind und wo eher nicht. Deswegen halte ich gar nichts davon, wenn der Staat mit unflexiblen Gesetzgebungsideen in betriebswirtschaftliches Handeln einzugreifen gedenkt.

Ein ‚Home-Office-Gesetz‘ schafft zusätzlichen Verwaltungsaufwand und wird dazu führen, nicht einlösbare Begehrlichkeiten an weiteren Stellen zu wecken; gesetzgeberischer Regulierungsdrang wird wenig daran ändern, dass die Präsenz eines beträchtlichen Teils der Beschäftigten in den Betrieben unentbehrlich bleiben wird. In Mecklenburg-Vorpommern jedenfalls stoßen die Vorschläge aus Berlin-Mitte an die Grenzen der Lebenswirklichkeit. Zudem bin ich generell der Ansicht, dass auch das Thema ‚Home-Office‘ in die Zuständigkeit der Tarifpartner fällt und nicht Sache eines übereifrigen Arbeitsministers ist.

Ich appelliere an den Bundesarbeitsminister, störende Eingriffsversuche in Betriebsinterna künftig zu unterlassen. Die so gewonnene Zeit könnte Herr Heil zum Beispiel darin investieren, das Arbeitszeitgesetz zu entzerren und an die Lebenswirklichkeit, zum Beispiel in der Fremdenverkehrsbranche anzupassen. Dass sich Berlin mehr und mehr zu einem Corona-Hotspot zu entwickeln droht, hat darüber hinaus nichts damit zu tun, dass die Menschen sich zu hunderten in Büros infizieren, sondern eher damit, dass sich das spezifische Berliner Lebensgefühl nicht mit Maßnahmen zum Infektionsschutz verträgt. An der Stelle anzusetzen halte ich für allemal sinn- und wirkungsvoller, als an Arbeitnehmerrechten herumzudoktern.“