In der heutigen Landtagssitzung wurde ein Antrag der CDU-Fraktion behandelt, der eine letzte Fristverlängerung für das Einreichen der Schlussabrechnung für Corona-Hilfen fordert. Der Antrag wurde mit der Mehrheit von der Linkskoalition aus SPD und DIE LINKE abgelehnt. Dazu erklärt der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
„Wenn von rund 36.000 Unternehmen, die im Frühjahr 2020 in Mecklenburg-Vorpommern Corona-Soforthilfen erhielten, bis 30.09.2024 rund 9.000 keine Schlussabrechnung eingereicht haben, kann das nicht ausschließlich an den Unternehmen liegen. Wer sich mit Betroffenen unterhält, gewinnt den Eindruck, dass längst nicht jedes Schreiben, das das Landesförderinstitut verschickt hat, auch alle Unternehmen erreicht hat.
Unbestreitbar ist jedenfalls, dass es der Landesregierung nicht gelungen ist, bei etwa einem Viertel der Unternehmen verständlich und nachvollziehbar zu vermitteln, dass ein Nachweis über einen tatsächlich entstandenen Liquiditätsengpass zu erbringen ist. Die Proteste der Unternehmerschaft in Mecklenburg-Vorpommern gegen die jüngst verschickten Widerrufs- und Rückforderungsbescheide und vor allem gegen die Festsetzung erheblicher Zinsforderungen an die betroffenen Unternehmen sprechen eine deutliche Sprache. Ein Grund für die mangelnde Akzeptanz der Verwaltungspraxis in Mecklenburg-Vorpommern besteht darin, dass die Vorgehensweise der Landesregierung bei der Rückforderung von Corona-Hilfen von weiten Teilen der Unternehmerschaft im Vergleich zu der in anderen Bundesländern als sehr restriktiv und wenig unternehmerfreundlich bewertet wird.
Vor allem die Erhebung hoher Zinsen auf die zurückgeforderten Hilfen stellt eine Vielzahl der betroffenen Unternehmen vor liquiditäts- oder sogar existenzgefährdende Probleme. In der aktuellen konjunkturellen Lage verschärft die rot-rote Landesregierung damit die finanziellen Schwierigkeiten vieler Unternehmen und setzt die Wirtschaft unseres Landes angesichts einer wachsenden Zahl von Insolvenzen zusätzlich unter Druck.
Wir haben in unserem Antrag daher gefordert, denjenigen Unternehmen, die bislang keine Schlussabrechnung über die Verwendung der Corona-Soforthilfen eingereicht haben, eine letzte Nachfrist bis 31.03.2025 zu setzen und bis dahin die Vollziehung der ergangenen Bescheide vorübergehend auszusetzen. Zinsen sollten nur von Unternehmen erhoben werden, die auch diese Frist verstreichen lassen. Dass die Regierung Schwesig diesem Ansinnen nicht folgt, unterstreicht ein weiteres Mal, wie weit entfernt von der Realität der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern diese Landesregierung inzwischen agiert.“