11.01.2017 / Arzneimittelversorgung in der Fläche sichern

 

Infolge eines Gespräches des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit der CDU-Landtagsfraktion mit Vertretern der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern,

betonte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers:

 

„Der Europäische Gerichtshof entschied im Herbst 2016, dass ausländische Versandapotheken auch in Deutschland Rabatte auf rezeptpflichtige Arzneimittel geben dürften. Der einheitliche Apothekerverkaufspreis ist damit nur noch für inländische Apotheken verbindlich. Diese Ungleichbehandlung ist dazu geeignet, dass finanzstarke internationale Versandapotheken sich nun die Rosinen aus unserem Gesundheitssystem picken. In ländlichen Regionen kann das Urteil des EuGH zu einer Monopolstellung großer Versandapotheken beitragen. Damit ginge der schleichende Niedergang der Apotheken vor Ort einher. Für einen Teil der knapp 400 Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern ist diese Gefahr ganz greifbar. Mit ihnen blieben dann auch eine flächendeckende zuverlässige Beratung, Nacht- und Feiertagsdienste bei Notfällen oder etwa die Therapiebegleitung für chronisch Kranke auf der Strecke.“ 

 

Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, ergänzte: „Wettbewerb ist grundsätzlich zu begrüßen. Er ist Garant für Innovation und verbraucherorientierter Preisfindung. Die zu erwartenden Folgen des EuGH-Urteils für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern zeigen aber gerade, dass es keinen Wettbewerb um jeden Preis geben darf. Die Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass die Sicherheit der Arzneimittelversorgung und –beratung nicht zum Spielball von Experimente wird.

 

Ich befürchte zudem, dass große Versandapotheken die Erhebung persönlicher Daten der Patienten wie ein Ausgleich auf zunächst billige Preise für verschreibungspflichtige Medikamente auffassen könnten. Patienten bezahlen die vermeintlich günstigen verschreibungspflichtigen Arzneimittel also auch mit der Preisgabe hochsensibler persönlicher Daten. Für Versandhandels-Apotheken wirkt die offene Datenschutzflanke langfristig wie ein geldwerter Vorteil.“ 

 

„Es war verwunderlich, dass die SPD das Engagement von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur Heilung des EuGH-Urteils als `Schnellschuss unter dem Lobbydruck und zugunsten der Apotheker´ abqualifizierte. Wer die Arzneimittelversorgung in der Fläche Mecklenburg-Vorpommerns sichern will, muss den Versandhandel rezeptpflichtiger Arzneimittel kritisch bewerten. Es darf nicht um Wettbewerb um jeden Preis gehen. Diese Klarheit wünschen wir der SPD-Fraktion“, erläuterten Wolfgang Waldmüller und Sebastian Ehlers abschließend.