Schnell war man dabei, die Weihnachtsmärkte im Land wieder abzusagen oder schlimmer noch, wieder abbauen zu lassen. Hatten die Schausteller doch große Hoffnung, dass das für sie umsatzstärkste Geschäft des Jahres in 2021 doch stattfinden kann. Optimistisch sind sie mit ihren Buden, Karussells und anderen Attraktionen nach Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und anderswo im Land angereist, um Weihnachtsstimmung einkehren zu lassen. Die jedoch war dann schnell getrübt, als die neuen Infektionsschutzregeln aus Schwerin wieder die Schließung der Weihnachtsmärkte erzwangen.
Dazu das Mitglied im Wirtschaftsausschuss des Landtages und Vorsitzender der CDU-Fraktion Rostock, Daniel Peters:
„Wochen vorher schon haben wir um den Weihnachtsmarkt in Rostock gerungen. Bis zur letzten Minute war die Verunsicherung bei allen groß, ob das klappt und wenn ja, unter welchen Auflagen. Alle waren froh, als sich endlich das erste Karussell drehte. Doch die Freude war von kurzer Dauer. Viel schlimmer aber ist, dass die dann den Schaustellern versprochenen Überbrückungshilfen bis heute nicht geflossen sind. Viele warten seit Sommer letzten Jahres auf Geld und wissen nicht mehr, wie sie ihren Kühlschrank füllen oder Verbindlichkeiten bedienen sollen. Sie alle haben die Worte von Manuela Schwesig: „Es wird Hilfe geben.“ noch im Ohr. Ein bis heute leeres Versprechen. Man sollte einen Menschen also niemals an seinen Worten, sondern nur an seinen Taten messen.“
„Im Land Niedersachsen dagegen hat man für die etwa 400 dort ansässigen Schaustellerbetriebe bereits Taten sprechen lassen“, betont der Wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Waldmüller.
„Dort hat man Wort gehalten und kürzlich ein 25 Millionen Euro Liquiditätshilfepaket für Unternehmen oder Soloselbstständige des Schaustellergewerbes und der Veranstaltungswirtschaft auf den Weg gebracht, wie der dortige Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) bekannt gab. Damit sollen die Überbrückungshilfen des Bundes für diese besonders betroffenen Unternehmen, deren eigentlich starkes Weihnachtsgeschäft durch 2G, 2G+ und angeordnete Schließungen teilweise komplett ausgefallen ist, aufgestockt werden. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Soloselbstständige mit Sitz oder Betriebsstätte dort im Land, die von Januar bis Juni 2021 und/oder Juli bis Dezember 2021 gegenüber 2019 infolge der Corona-Pandemie erhebliche Umsatzverluste erlitten haben. Für die Veranstaltungsbranche werden 20 Prozent der Umsatzverluste sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste übernommen. Dem Schaustellergewerbe können bis zu 12,5 Prozent der Umsatzverluste, 25 Prozent der in diesem Zeitraum angefallenen Tilgungskosten von Darlehns- und Leasingverträgen sowie 15 Prozent der darüberhinausgehenden Verluste erstattet werden.
Maximal beträgt die Förderhöhe bis zu 50.000 Euro pro Antrag. Genau das braucht es auch für die etwa 50 Schaustellerbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern“, fordert Waldmüller.
„Voraussetzung für die Aufstockung ist ein bereits bewilligter Antrag auf Überbrückungshilfe III oder III Plus. Und auch da hakt es bei uns im Land. Denn auch hier stehen noch Bewilligungen aus. Ständige Nachfragen und Nachforderungen ziehen die Antragsverfahren monatelang in die Länge. Steuerberater und Antragsbearbeiter sind am Limit, die Unternehmen kurz vor dem Aus. Umso mehr brauchen wir in M-V ein für sie geeignetes Landesprogramm mit schnellen Hilfen, das greift, bevor der Papiertiger alle auffrisst.“