Schluss mit Entschädigungszahlungen für abgeregelten Strom – Redispatch-Vorbehalt als Lösung

Die CDU-Fraktion hat für den kommenden Landtag einen Antrag auf den Weg gebracht, dessen Ziel es ist, dass Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen in überlasteten oder voraussichtlich überlasteten Netzgebieten keine Entschädigungen für abgeregelten Strom mehr erhalten. Der sogenannte Redispatch-Vorbehalt soll den Ausbau erneuerbarer Energien besser an die vorhandenen Netzkapazitäten anpassen und dadurch die Kosten für Verbraucher senken. Dazu erklärt der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
 
„Betreiber neuer Wind- und Solaranlagen in überlasteten Netzgebieten sollen künftig keine finanziellen Ausgleichszahlungen mehr für nicht eingespeisten Strom erhalten. Das schafft Anreize, erneuerbare Energieanlagen in Regionen mit ausreichender Netzkapazität zu errichten. Eine fehlende politische Steuerung hat dazu geführt, dass der Ausbau von Wind- und Solaranlagen deutlich schneller voranschreitet als der Netzausbau. Das Ergebnis sind immer mehr Abschaltungen, insbesondere von Windkraftanlagen, für die die Betreiber jedoch weiterhin Entschädigungen erhalten – obwohl der produzierte Strom nicht genutzt wird. Die Kosten tragen die Verbraucher über den hohen Strompreis.
 
Mit dem Redispatch-Vorbehalt beenden wir diesen volkswirtschaftlichen Unsinn. Investoren, die sich heute bewusst in Gebieten mit unzureichender Netzkapazität engagieren, dürfen keine EEG-Vergütung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen abgeschaltet werden. Es kann nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger weiterhin für neue Anlagen in überlasteten Gebieten bezahlen, zumal die großen Industrienetze im Süden ungenutzt bleiben. Die Netzbetreiber sollen bei Vertragsabschluss künftig ihrerseits nachweisen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Netzausbau laufen. Sollte der Ausbau innerhalb eines definierten Zeitraums, etwa acht Jahren, nicht abgeschlossen sein, würden anschließend Entschädigungszahlungen fällig. Nach meiner Vorstellung soll die Regelung nicht rückwirkend gelten und im Netzanschlussvertrag festgelegt werden.
 
Zusätzlich zum Redispatch-Vorbehalt muss das Vorhandensein ausreichender Netzkapazitäten als Kriterium in die regionale Raumplanung einfließen, um unnötige Abregelungen zu vermeiden. Schließlich gilt der Grundsatz: Strom, der vor Ort verbraucht wird, muss nicht transportiert werden. Leider ist die Industriepolitik von Rot-Rot darauf ausgerichtet, die Ansiedlung energieintensiver Unternehmen, die genau diesen Strom vor Ort nutzen könnten, eher noch zu behindern.“