Seit März dürfen Geschäfte in touristischen Regionen sonntags öffnen – analog zum Modell in Schleswig-Holstein. Zur Verdi-Klage gegen die neuen Öffnungszeiten, äußert der Tourismuspolitische Sprecher, Wolfgang Waldmüller:
„Diese Klage ist ein Rückschritt. Während in Schleswig-Holstein moderne Regelungen längst Realität sind, soll Mecklenburg-Vorpommern im Sonderweg verharren. Wir brauchen endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen – auch an Sonntagen. Die CDU hatte sich seit 2024 für die Anpassung der Regelung eingesetzt. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit und Planungssicherheit im Tourismusland MV. Die neue Verordnung wahrt den nötigen Ausgleich zwischen Arbeitnehmerschutz und wirtschaftlichen Interessen.
Der Sonntagsschutz ist ein hohes Gut, aber kein starres Tabu. Die neue Verordnung wahrt den Ausgleich zwischen dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den berechtigten Interessen von Gästen, Touristikern und Einzelhändlern. Dass Verdi jetzt klagt, obwohl sie in Schleswig-Holstein die Bäderregelung seit Jahren mitträgt – zuletzt verlängert bis 2028 – ist wirtschaftspolitisch verantwortungslos. Der bundesdeutsche Flickenteppich bei Sonntagsöffnung schadet Mecklenburg-Vorpommern.“