Erleichterungen für das Befahren von Gewässern durchgesetzt

Die Koalition von CDU und SPD hat sich auf eine Änderung des Landeswassergesetzes verständigt, mit dem Ziel, Anglern das Befahren von Gewässern mit elektrisch angetriebenen Booten zu erleichtern.

Hierzu erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:

„Die Koalitionsfraktionen werden eine Änderung des Landeswassergesetzes in den Landtag einbringen, wonach künftig das Befahren der Gewässer mit kleinen elektromotorgetriebenen Wasserfahrzeugen mit einer Leistung von maximal einem Kilowatt für Angler grundsätzlich möglich und vom Gemeingebrauch erfasst sein soll, sofern naturschutzrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Weitere Ausnahmen können darüber hinaus durch Allgemeinverfügung der Landkreise geregelt werden. Mit der in Aussicht stehenden Regelung werden Bootsführer und Wasserbehörden entlastet und den Belangen der Angler und des Natur- und Gewässerschutzes wird Rechnung getragen.“

Die CDU-Abgeordnete, Beate Schlupp, ergänzt:
 
„Seit vielen Jahren schon fordern die Angler in unserem Land, dass es endlich Erleichterungen für das Befahren oberirdischer Gewässer mit kleinen Elektromotorbooten geben müsse. Bislang ist das Befahren von nicht schiffbaren Gewässern mit Motorbooten in Mecklenburg-Vorpommern nur mit Ausnahmegenehmigung möglich. Die Ausnahmegenehmigungen wurden durch die zuständigen Landkreise auf Antrag erteilt, was für die Antragsteller regelmäßig zu einem nicht unerheblichen Bürokratie- und Kostenaufwand führte. Außerdem kam es zu großen Unterschieden bei den Zulassungen für das Befahren der Gewässer. Insbesondere im Landkreis Nordwestmecklenburg wurden die Zulassungen bislang sehr restriktiv gehandhabt.“