Fiktiven Unternehmerlohn für Soloselbstständige prüfen


Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, hat die am Wochenende aus Berlin verlautbarten Forderungen nach Einführungen eines fiktiven Unternehmerlohns begrüßt:
 
„In Mecklenburg-Vorpommern sind Soloselbstständige, etwa Künstler und viele kleine Gewerbetreibende, besonders von der Corona-Krise betroffen. Aufgrund der Anti-Corona-Maßnahmen sind ihnen hierzulande die allermeisten Einnahmemöglichkeiten weggebrochen. Ich begrüße, dass Land und Bund Selbstständige nach Kräften unterstützten. So werden etwa anfallende Fixkosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten übernommen. Weil aber die Fixkosten gerade bei Soloselbstständigen regelmäßig ziemlich gering sind, federn die Hilfen auch nur einen geringen Teil des für Soloselbstständige entstehenden wirtschaftlichen Schadens ab.
 
Das aus dem politischen Berlin vernehmbare Argument, wonach sich weitergehende Hilfen schon deswegen ausschließen, weil Soloselbstständige schließlich nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätten, halte ich für sozialpolitisch ziemlich frivol. Für die wirtschaftlichen Folgen der notwendig gewordenen Anti-Corona-Maßnahmen sind Soloselbstständige schließlich genauso wenig verantwortlich, wie Angestellte.
 
Indem man Soloselbständige in Krisenzeiten in einen Nebenraum der Solidargemeinschaft abschieben möchte, erweckt man den Anschein, als solle unternehmerischer Mut nachträglich bestraft werden. Ich fordere die Regierungsfraktionen im Bund daher auf, die Überbrückungshilfen durch einen notwendigen fiktiven Unternehmerlohn in Höhe von mindestens 1.180 Euro zu ergänzen.“