Das neue Jahr ist bereits einige Tage alt und es hat wieder einige gesetzliche Neuerungen mit sich gebracht. Auf einige von diesen möchte ich in diesem Beitrag Bezug nehmen.
Das Bürgergeld und der Mindestlohn steigen
Zuallererst die Neuerung, welche vor ihrem Inkrafttreten wieder einmal die größte Aufmerksamkeit und auch den gerechtfertigten Aufschrei verursacht hat – die Erhöhung des Bürgergelds. Zum 01. Januar 2024 wurde der Regelsatz von 502 € im Jahr 2023 auf 563 € angehoben. Das entspricht einer Erhöhung um zwölf Prozent. Über solch eine Anhebung der Bezahlung würden sich die viele Arbeitnehmer in Deutschland freuen und Massenproteste oder Streiks würden uns vermutlich erspart bleiben. Ich halte es für ein katastrophales Zeichen der Bundesregierung, in Zeiten, in denen jede wertschöpfende und tätige Hand in unserem Land gebraucht wird, die Arbeitslosigkeit so attraktiv wie noch nie zu gestalten. Arbeit muss sich lohnen und nicht das Liegenbleiben im Bett in der Gewissheit, der Staat zahlt für einen. Unser Sozialstaat ist ohnehin schon viel zu aufgebläht und es wird Zeit, endlich wieder Luft aus ihm zu lassen, um ein Platzen zu verhindern. Außerdem lässt die finanzpolitische Lage momentan nicht wirklich Geschenke an die Menschen, von denen kein Gegenbeitrag zur Verbesserung der staatlichen Situation zu erwarten ist, zu.
Zum 01. Januar steigt aber auch der Mindestlohn auf 12,41€ brutto die Stunde. Dies ist zwar gut für die vielen Arbeitnehmer, für die der Mindestlohn die reale Bezahlung darstellt und die nun per Gesetz mehr Geld erhalten. Problematisch finde ich aber, wie dieser Mindestlohn zustande gekommen ist. Nicht auf Empfehlung der Mindestlohnkommission, sondern durch eigenmächtige, ideologisierte Bestimmung durch die Bundesregierung wurde diese Höhe für den Mindestlohn festgesetzt. Durch solche Entscheidungen gerät nur das Lohngefüge in den Unternehmen ins Wanken und der soziale Frieden im Land wird gefährdet. Solche Handlungen müssen im neuen Jahr dringend vermieden werden.
Das Heizungsgesetz tritt in Kraft
Ein weiteres Gesetz hat im letzten Jahr die Gemüter erhitzt und tritt in diesem Jahr in Kraft – das „Gebäudeenergiegesetz“ oder auch Heizungsgesetz. Ab Januar dürfen in Neubauten nur Heizungen eingebaut werden, die zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Regelung gilt, wie bereits erwähnt, erst einmal nur für Neubaugebiete und wird frühestens 2026 auf alle anderen Gebäudearten ausgeweitet. Bis dahin bleiben auch Reparaturen an alten Heizungen möglich und wenn sich jemand für den Einbau einer Heizung, welche mit Brennstoffen betrieben wird, entscheidet, wird ein Beratungsgespräch zwingend notwendig. Ich halte dieses Gesetz für problematisch. Erst einmal wurde die Bevölkerung vollkommen überrumpelt und dann tage- und wochenlang an der Nase herumgeführt. Dadurch stand der Start dieser Maßnahme bereits von Anfang an unter keinem guten Stern. Außerdem ist es aus meiner Sicht nicht sinnvoll, stets und ständig mit Verbotsgesetzen zu arbeiten, um einen Wandel in der Bevölkerung zu bewirken. Anreize schaffen und vernünftige Gesetze verfassen – das sollte die Handlungsdevise der Bundesregierung für 2024 sein.
Zum Schluss auch einmal ein ganz praktisches Problem dieses Gesetzes: Es gibt schlichtweg zu wenig Monteure, die mit dem Einbau solcher Heizungen vertraut sind. Ohnehin ist es schon schwierig, einen Termin bei einem Heizungsmonteur zu bekommen und sollten nun noch weniger Monteure für spezielle Einbauten verfügbar sein, kann man seinen Plan vom Eigenheim ganz abschreiben. Ohne Sinn und Verstand wurde dieses Gesetz in Stein gemeißelt. Die Ideologisierung der Regierungsarbeit hat in diesem Gesetz seinen Höhepunkt gefunden und darf sich 2024 keineswegs fortsetzen, da die Bevölkerung sich mehr und mehr missverstanden oder sogar missachtet fühlt.
Der CO2-Preis steigt deutlich
Wenn wir schon bei klimapolitischen Maßnahmen oder gesetzlichen Neuerungen sind, dann darf auch die Erhöhung des CO2-Preises nicht fehlen. Dieser steigt mit dem Jahresbeginn auf 45 € pro Tonne verbrauchten Kohlenstoffdioxid. Eigentlich war eine moderate Anhebung auf 40 € pro Tonne geplant, doch aufgrund des entstandenen Haushaltslochs in Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts wurde dieser Plan kurzfristig geändert. Benzin und Diesel werden dadurch über vier Cent pro Liter teurer. Grundsätzlich halte ich den Weg, welcher von der damaligen Großen Koalition mit der Einführung des Preises auf verbrauchten Kohlenstoffdioxid begangen wurde, für einen richtigen und effektiven. Es wird ein Anreiz zur Reduzierung des eigenen CO2-Ausstoßes gegeben. In der jetzigen Umsetzung durch die Ampel-Regierung fehlt allerdings ein essentieller Faktor – die Zahlung des Klimageldes an die Bürger. Diese Zahlung war in der eigentlichen Regelung vorgesehen und sollte über die Kfz-Steuer an den Bürger gelangen. Ohne diesen zusätzlichen Schritt wird die Erhöhung den Bürger hart treffen und gerade in einem Pendlerland wie Mecklenburg-Vorpommern zu großen finanziellen Belastungen für die Bevölkerung führen.
Der Kauf von E-Autos wird nicht mehr staatlich gefördert
Wer sich nun also denkt: „Wenn das Fahren mit den Verbrennern so teuer wird, kaufe ich ein effizientes E-Auto“, darf diesen Gedanken sofort wieder vergessen. Bereits Mitte Dezember 2023 wurde in einer Nacht-und-Nebel-Aktion die staatliche Förderung bei einem Kauf von E-Autos gestrichen. Begründet wurde dieser Schritt mal wieder mit Haushaltseinsparungen in Folge des BVerfG-Urteils. Diese Entscheidung empfinde ich als eine bodenlose Frechheit. Man möchte die Bevölkerung zum klimaneutralen Fahren bewegen und kürzt dann die Subventionen dafür. Ein E-Auto wird von vielen sowieso schon (aufgrund der hohen Preise) als Luxusgut angesehen. Wir steuern geradewegs auf eine große soziale Spaltung im autonomen Mobilitätssektor zu. Gerade die arbeitende Mitte der Gesellschaft leidet unter solchen Maßnahmen, da sie durch die eben schon erläuterte Erhöhung des CO2-Preises mit höheren Treibstoffpreise zu kämpfen hat und gleichzeitig keine Unterstützung mehr bekommt, ein klimafreundlicheres und vielleicht kostengünstigeres Auto zu kaufen. So kann Klimaschutz nicht zum Wohle des Volkes geschehen!
Die Lkw-Maut wird erhöht
Auch der Fahrzeugsektor der Speditionen, also Lkws und ähnliches, wird in diesem Jahr mit höheren Kosten belastet. Die Lkw-Maut wird nämlich auf Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen ausgeweitet. Dadurch werden sich unweigerlich die Kosten für Speditionen und Logistikunternehmen erhöhen. Diese lagern die entstehenden Mehrkosten dann sehr wahrscheinlich auf die Konsumenten um, was am Ende zur Folge haben wird, dass es erneut zu Preissteigerungen kommt. Dies ist gleich zu Jahresbeginn ein kritisches Zeichen, da somit nur die Inflation angeheizt wird. So langsam kann man den Eindruck gewinnen, dass der Regierung nicht daran gelegen ist, die Inflation wirklich nachhaltig zu bekämpfen. Diese Politik muss endlich aufhören, um den Menschen wieder mehr Geld für ihr Leben zur Verfügung zu stellen.
Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt
Auch in einem anderen Bereich tut die Bundesregierung alles dafür, die Preise anstatt stagnieren eher steigen zu lassen – nämlich in der Gastronomie. Zum Jahresbeginn steigt hier die Mehrwertsteuer wieder auf 19%. Dies wird zur Folge haben, dass die Preise in Gaststätten oder Restaurants ansteigen und die Besuche in gastronomischen Einrichtungen so deutlich teurer werden. Der Geldbeutel der Bürger ist im vergangenen Jahr ohnehin schon schmaler geworden und die Gastronomie wird einer der ersten Bereiche des öffentlichen Lebens sein, den diese Auswirkungen treffen. Menschen gehen dann weniger auswärts essen und bleiben eher Zuhause. Viele Unternehmen haben sich von den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch nicht erholt und es wäre nun wichtig gewesen, ihnen eine längere Regenerationsphase zu bieten. Stattdessen versucht der Staat, eigene Fehler auf Kosten anderer auszugleichen, und bringt so viele gastronomische Betriebe bereits zum Anfang des Jahres an den Rand der Existenz.
Die Legalisierung von Cannabis wird Realität
Wem nun all diese düsteren Aussichten auf das angelaufene Jahr 2024 Sorgenfalten bereiten, kann sich über diese Gesetzesneuerung wahrlich freuen. Ab April diesen Jahres ist der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene straffrei. 25 Gramm für den Eigenbedarf und 50 Gramm im privaten Eigenanbau darf jede erwachsene Person in Deutschland dann besitzen. Was im ersten Moment vielleicht zum Schmunzeln verleiten mag, ist ab dem Frühjahr pure Realität. Wir reden hier über die Legalisierung einer Droge, welche bereits in kleinen Mengen schwere Veränderungen des körperlichen Zustands zur Folge haben kann. Der Gesundheitsminister wird seinem Namen mit diesem Schritt keinesfalls gerecht. Der Schutz der Bevölkerung muss an oberster Stelle einer jeden Regierung stehen und hier wurde ideologischen Gründen und den Rufen einer Minderheit der Bevölkerung nachgegeben. Das ist für mich kein staatspolitisches Handeln.
Aber auch wenn die Aussichten auf das Jahr 2024 nicht rosig sind und nun schon die ersten Anzeichen für neue Probleme auftauchen, darf man die Hoffnung nicht verlieren.
Ich rate der Bundesregierung dringend drei Neujahrsvorsätze zu berücksichtigen: Weitsicht bei politischen Entscheidungen beweisen, Respekt gegenüber den Sorgen der Bürger zeigen und die Ideologisierung des Regierungshandelns beenden. So wäre es möglich, die Stimmung im Volk wieder zu verbessern und Vertrauen in den Staat an sich und gerade die Demokratie zurückzugewinnen. Ansonsten wünsche ich allen für dieses Jahr: Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie gesund!
Ihr Wolfgang Waldmüller