Hotellerie und Gastronomie dürfen durch Bundesregierung nicht als gestrig und boshaft gebrandmarkt werden – Bundesregierung zeichnet Zerrbild der Branche

Die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung wirbt in einer Kampagne für das sogenannte „Antidiskriminierungsgesetz“. Auf einem der Motive wird ein ungewöhnlich gekleidetes Paar gezeigt, das nicht heterosexuell zu sein scheint und dem das Einchecken im Hotel mit dem Argument versagt wurde, sie seien ein Paar. Hierzu erklärt der Tourismuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
 
„Wir leben nicht mehr in den 50ern. Das Bild, das in der Plakatkampagne von Hotellerie und Gastronomie gezeichnet wird, ist vollkommen abwegig. Gerade im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern zeichnet sich die Branche durch Toleranz, Weltoffenheit und Vielfalt aus. So zu tun, als hätten nicht heterosexuelle Paare Repressalien zu befürchten, ist grob rufschädigend. Und sollte es tatsächlich passieren, dass einem homosexuellen Paar wegen seiner Homosexualität die Übernachtung in einem Hotel verweigert werden sollte, wäre der öffentliche Aufschrei zurecht so gewaltig, dass der entsprechende Betrieb vermutlich schnell die Arbeit einstellen könnte. Schon das verhindert, dass solche Fälle überhaupt auftreten – das Antidiskriminierungsgesetz leistet da ohnehin keinen Beitrag.
 
Hier versucht ganz offensichtlich ein arbeitsmäßig unterausgelasteter Teil der Bundesregierung, seine eigene Existenz zu rechtfertigen. Das besonders perfide ist, dass es in diesem Fall auf dem Rücken einer weitgehend untadeligen Branche geschieht, die aufgrund massiver politischer Fehlentscheidungen in Bund und Land wirtschaftlich ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht.“