Landesregierung verweigert weiter kostenlose Meisterausbildung

In einem Urteil vom 23. November 2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Darlehensteilerlass bei der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem sogenannten Meister-BAföG, als Arbeitslohn bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig ist, da er einen Ersatz von Werbungskosten darstellt.
 
Dazu äußert sich der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller:
 
„Die Landesregierung hat auf meine Frage zu den Konsequenzen aus dem Urteil erklärt, dass sie eine bundeseinheitliche Regelung im Bereich der Fachkräftequalifizierung für geboten hält, um Wettbewerbsunterschiede in dem Ringen um Fachkräfte zwischen den Bundesländern zu vermeiden. Sie wolle kein eigenes Landesprogramm für eine kostenlose Meisterausbildung auflegen.
 
Ich halte das Argument für reichlich dünn. Da andere Bundesländer, wie etwa Bayern, entsprechende Programme auflegen, wäre es gerade geboten, nachzuziehen, um die von der Landesregierung problematisierte Verzerrung auszugleichen. Sollte die Landesregierung der Meinung sein, dass Landesprogramme zur Fachkräftesicherung generell zu Wettbewerbsverzerrungen führen, dann frage ich mich, warum die Landesregierung – wenn auch reichlich unbrauchbare – Fachkräftesicherungsstrategien erarbeiten und veröffentlichen lässt.
 
Einmal mehr schiebt Rot-Rot damit die Verantwortung auf die Bundesebene, anstatt für die Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern einzutreten. Die Landesregierung muss endlich handeln und Maßnahmen ergreifen, um eine kostenfreie Meisterausbildung in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen. Die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung unserer Fachkräftebasis und zur Stärkung unserer Wirtschaft.  Eine kostenfreie Meisterausbildung ist entscheidend, um ein Äquivalent zur kostenfreien Hochschulbildung zu schaffen.“