Landesregierung verzichtet beim Windkraftausbau auf feste Obergrenzen, gerechte Verteilung und repräsentative Verbandsversammlungen 

Anlässlich der Beratung des Gesetzentwurfes der rot-roten Landesregierung zur Novellierung des Landesplanungsgesetzes (LPlG) im Landtag, erklärt der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
 
„Die Landesregierung ist sich der Tragweite der landesgesetzlichen Umsetzung des Wind-an-Land-Gesetzes in keiner Weise bewusst. Schlimmer noch: Statt sich ihrer Verantwortung zu stellen, mimt sie den Überbringer schlechter Nachrichten, den angeblich keine Schuld träfe. Ganz abgesehen davon, dass das nicht stimmt, scheint die Landesregierung keinerlei Versuche unternommen zu haben, den Bundesgesetzgeber in seinem Furor zu bremsen. Hauptstreitpunkt bleibt das Thema ,Flächenziele‘, das zum Hauptparameter für die Verwirklichung des Ausbaus Erneuerbarer Energie geworden ist. Zu befürchten steht, dass einzelne Landkreise die gesetzlich geforderten Flächenziele übererfüllen. Die Linkskoalition ist weder willens noch rechtskundig genug, um eine klare Aussage darüber zu treffen, ob, und, wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage sie gegen eine mögliche Überschreitung der Flächenziele vorgehen würde.
 
In der Region Westmecklenburg sollen 48 von 77 der neuen Vorranggebiete in Ludwigslust-Parchim ausgewiesen werden, wodurch sich dort der Großteil der 1.500 neuen Anlagen ballen wird. Viele kleine Orte werden dadurch massiv unter Druck geraten. Die Landesregierung macht sich an der Stelle einen schlanken Fuß und erklärt den Willen regionaler Planungsverbände zum Maß der Dinge und die Flächenziele im Ergebnis als unverbindlichen Richtwert. Das Konfliktpotential wird damit auf die kommunale Ebene verlagert, die verantwortlichen Minister waschen ihre Hände in Unschuld.
 
Zwar sind die Vorgaben des Wind-an-Land-Bundesgesetzes verbindlich, Schadensbegrenzung ließe sich dennoch betreiben. Wir haben daher zwei Änderungsanträge eingebracht. Der erste Änderungsantrag sieht eine Korridorlösung von 1,4 bis 1,6 Prozent der Landesfläche bis 2027 und 2,1 bis 2,2 Prozent bis 2032 vor, mit dem Ziel, dass die Planungsverbände bei der Flächenausweisung nicht über die Bundesvorgaben hinausgehen. Zudem hätte präzisiert werden sollen, dass die Flächenziele auch für die Teilgebiete innerhalb einer Planungsregion erfüllt werden sollen, basierend auf der Verfügbarkeit geeigneter Flächen – mit dem Ziel eine ungleiche Verteilung in den Regionen zu unterbinden. Der zweite Änderungsantrag zielt darauf ab, die Struktur und Funktionsweise der Verbandsversammlungen der Regionalen Planungsverbände effizienter und mit Blick auf die regional sehr vielfältigen und zum Teil unterschiedlichen Interessen repräsentativer zu gestalten. Beides hat die Linkskoalition abgelehnt.
 
Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Wind-an-Land-Gesetz auf Bundesebene deutlich verändert wird, und zwar dahingehend, dass nicht mehr die Zahl der errichteten Anlagen im Verhältnis zur Fläche maßgebend ist, sondern die Leistung der Anlagen. Abgesehen davon braucht es dringend eine andere Regelung die Netzentgelte betreffend – es kann nicht sein, dass Mecklenburg-Vorpommern gleich doppelt bestraft wird, einerseits mit überehrgeizigem Ausbau von Anlagen, andererseits mit der Finanzierung des Netzes, damit der Strom in den Süden abtransportiert werden kann. Noch ein Wort zur AfD-Fraktion: Die AfD sperrt sich gegen jegliche gesetzlichen Leitplanken beim Thema Windenergie, was im Ergebnis nicht dazu führen wird, dass weniger Anlagen errichtet werden, sondern dass beim Ausbau Wildwuchs herrscht. Das kann’s nicht sein.“