Seit 1. Januar bekommen Betriebe nur noch 50% der Kosten der Sozialversicherung erstattet, wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Kurzarbeitergeld bezieht. Die CDU-Fraktion hat heute im Landtag beantragt, zur alten Regelung zurückzukehren, nach der 100% der Kosten erstattet werden. Hierzu erklärt der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
„Die Unternehmer tragen einen großen Teil der Last dieser Pandemie. Wenn in dieser Krise so viele Arbeitsplätze wie nur möglich erhalten werden sollen, dann müssen wir den Arbeitgebern unter die Arme greifen. Ein Mittel dafür war die hundertprozentige Erstattung der Sozialversicherungsbreiträge beim Kurzarbeitergeld. Leider hat der Bund diese Erstattung aber nicht über das Jahresende 2021 verlängert. Seit 1. Januar bekommen die Unternehmer nur noch die Hälfte der Kosten erstattet.
Wir haben dafür plädiert, wieder zur vollständigen Erstattung zurückzukehren. Der von der SPD vor Jahresende gefeierte ‚Durchbruch beim Kurzarbeitergeld‘ ist erst dann ein Grund zur Freude, wenn wir keinen weiteren Arbeitgeber mehr aufgrund der Pandemie verlieren. Dadurch, dass den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge von Kurzarbeitern nicht mehr vollständig erstattet werden, wird ein Teil der Pandemiefolgekosten auf die Arbeitgeber abgewälzt. Ich halte das aus vielen Gründen für ein Unding.
Leider ist sich die SPD mittlerweile für kein noch so albernes Parlamentsspielchen mehr zu schade. Die Linkskoalition hat sich unser seit zwei Wochen öffentlich einsehbares Anliegen vor gut 24 Stunden in einem Dringlichkeitsantrag einfach selbst zu eigen gemacht. Bei uns zu kopieren, ist das eine. Sich aber nicht einmal zu bedanken, ist frech.
Im Ergebnis soll es mir aber egal sein: Solange es Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Mecklenburg-Vorpommern am Ende Nutzen bringt, werden wir der Landesregierung auch weiterhin aus ihrer wirtschaftspolitischen Ideenlosigkeit heraushelfen. Ich erwarte jetzt aber auch, dass Minister Meyer zügig liefert und sich darum kümmert, dass schleunigst wieder 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.“