Opposition wirkt – CDU-Fraktion und Tourismusbranche erzwingen Strandkorb-Lockerung

In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Strandkörbe und ähnliche mobile Anlagen nun ganzjährig an den Stränden stehen bleiben, ohne eine zusätzliche Ausnahmegenehmigung zu benötigen. Voraussetzung ist lediglich, dass die Betreiber die Strandkörbe innerhalb von zwölf Stunden entfernen können und Warnmeldungen zu Sturmfluten und steigenden Wasserständen empfangen. Die CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern hat mit ihrem monatelangen Druck eine Lockerung der Strandkorbregelung durchgesetzt. Der Erlass dazu wurde am 15.03.2025 veröffentlicht. Hierzu erklärt der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion Wolfgang Waldmüller:
 
„Künftig dürfen Strandkörbe ganzjährig an den Stränden bleiben – ein längst überfälliger Schritt, den die CDU seit Frühjahr 2024 gefordert hatte. Es ist gut, dass die Landesregierung endlich eingelenkt hat. Ohne den Druck aus der Tourismusbranche, der Medien und von uns als CDU-Fraktion wäre nichts passiert. Schließlich steht die Wettbewerbsfähigkeit zu Schleswig-Holstein und Polen auf dem Spiel, und es ist bei der Genauigkeit von Wettervorhersagen weder zeitgemäß noch vermittelbar, Strandkorbverleiher mit dem Argument, die Küste müsse geschützt werden, in den Zwangsurlaub zu schicken.
 
Der Erlass ist ein großer Erfolg der Touristiker und ein Plädoyer für mehr Eigenverantwortung, das Schule machen sollte. Die Touristiker sollen bei entsprechenden Wetterwarnungen künftig einfach rechtzeitig die Strandkörbe entfernen. Einziger Wermutstropfen ist, dass viel Zeit und viel Energie nötig war, der Landeregierung diesen Erlass abzuringen – insbesondere im Landwirtschaftsministerium sowie in den ihm nachgeordneten Behörden erklärte man das Problem zunächst für gar nicht existent, dann für kleiner als behauptet, und zuletzt zeigt man sich einfach aus Prinzip hartleibig. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die die Hoffnung auf die Kraft des guten Arguments nie aufgegeben haben.“