Angesichts der jüngsten Äußerungen des Bundeskanzlers zu Erhöhung des Mindestlohns auf 15 € erklärt der agrarpolitische Sprecher der CDU Landtagsfraktion, Thomas Diener, dass die Forderungen jegliches Maß verloren haben und zur Vernichtung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum führen.
„Mindestlohn, Arbeitszeitgesetz oder Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln schränken die Anbauer dermaßen ein, dass Ihre Unternehmen gegenüber Mitbewerbern aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder dem Ausland nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Die Produktion von Obst und Gemüse ist seit einigen Jahren rückläufig und droht aufgrund mangelnder Planungssicherheit und vor allem aber wegen der immer ungünstiger werdenden Rahmenbedingungen zur Bedeutungslosigkeit für die heimische Ernährung zu verzwergen.
Die intensive Kostensteigerung für die Produktion und die immer aufwendiger werdenden Gesetzesvorgaben führen dazu, dass heimische Obst- und Gemüseanbauer Produkte zu Preisen anbieten müssen, die nicht mehr zu den Preisschwellen beim Einkauf des täglichen Bedarfes passen.
Ein entscheidender Kostenblock ist hierbei der Mindestlohn, der im Vergleich zu Mindestlöhnen, die in anderen EU-Ländern festgelegt wurden, schon heute zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führt.
Deutschland 12,41
Niederlande 10,57
Spanien 6,06
Portugal 4,25
Griechenland 3,83
Polen 3,81
Rumänien 3,10
Bulgarien 2,00
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Waldmüller, fordert: „Die Entscheidung über Anpassungen des Mindestlohns muss weiterhin in den Händen der unabhängigen Mindestlohnkommission bleiben. Mit der politischen Vorgabe eines Mindestlohns von 15 € brechen die Sozialdemokraten erneut das Versprechen, das SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles 2015 bei der Einführung des Mindestlohns gegeben hat. Damals wurde festgelegt, dass eine unabhängige Kommission über künftige Anpassungen der Lohnuntergrenze entscheidet, um ,Willkür und Populismus‘ zu verhindern.
Wenn der Bundeskanzler der Mindestlohnkommission die Fähigkeit abspricht, über die Lohnuntergrenze zu entscheiden, stellt dies eine Entmündigung der Tarifpartner dar. Dies ist ebenso wie das Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern ein nicht vertretbarer Eingriff in die Tarifautonomie durch die Politik. Die Mindestlohnkommission verfügt über das notwendige Wissen und die Erfahrung, um zu prüfen, welche Mindestlohnhöhe geeignet ist, einen angemessenen Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, faire Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen und die Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie sorgen dafür, dass Millionen von Menschen im Niedriglohnbereich ihren gerechten Lohn erhalten und vor Lohndumping geschützt werden. Der Eingriff von Bundeskanzler Scholz ist nicht mehr als ein verzweifeltes Wahlkampfmanöver angesichts der schwachen Umfragewerte der SPD. Höhere Löhne führen grundsätzlich zu einer Verteuerung der Produktion und letztlich der Preise. Arbeitgeber werden versuchen, die gestiegenen Kosten aus Selbstschutz an die Verbraucher weiterzugeben, was zu einer Belastung für die gesamte Wirtschaft wird.“