Waldmüller/Peters: Landesplanungsgesetz wird mit Hochdruck durchs Parlament geschickt, ist handwerklich schlecht und im Detail ungenau

Anlässlich der gestrigen Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses zum Gesetzentwurf eines Landesplanungsgesetzes der Landesregierung erklärt der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
 
„Letzte Woche Donnerstag fand die Anhörung zum Landesplanungsgesetz statt. Bereits gestern erfolgte die abschließende Beratung. Binnen der von den Regierungsfraktionen auf Geheiß der Regierung willkürlich festgesetzten kurzen Frist ist es kaum möglich, fundierte Änderungsanträge zu erarbeiten. Wir haben uns daher der Frist des Wirtschaftsausschusses widersetzt und werden unsere sorgfältig ausgearbeiteten Änderungsanträge bis zur kommenden Landtagssitzung einreichen. Die Linkskoalition erzeugt einen unanständigen Zeitdruck, der unparlamentarisch ist und nichts mit demokratischer Zusammenarbeit zu tun hat.  Es geht Rot-Rot ausschließlich darum, das Thema vor der Kommunalwahl abzuarbeiten, um Schaden von sich selbst abzuwenden.“
 
Der Energiepolitische Sprecher, Daniel Peters, ergänzt:
 
„Neben dem unlauteren parlamentarischen Vorgehen der Regierungskoalition sind auch die handwerklichen Mängel des Entwurfes erschreckend. Auf die sehr relevante Frage, wann, ab welcher Größenordnung und aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein Überschreiten der im Gesetz definierten Flächenziele durch die Fachaufsicht moniert werden könnte, vermochte Rot-Rot auch nach dreistündiger Debatte keine Antwort zu geben. Die Linkskoalition hat einen Gesetzentwurf vorgeschlagen, ohne zu wissen, wie ihre eigene Rechtsauffassung zum Thema lautet. Darüber hinaus hat Manuela Schwesigs Regierung augenscheinlich keine Ahnung, wie sie mit regionalen Planungsverbänden umgehen möchte, die Flächenziele überschreiten. Es stellt sich die Frage, wie unter diesen Bedingungen eine rechtssichere Ausweisung und eine effektive Wahrnehmung der Steuerungswirkung seitens der Fachaufsicht erfolgen sollen. Ob es sich hierbei um schlichtes Unvermögen oder um einen fehlenden politischen Willen handelt, eine überproportionale Flächenausweisung für Windenergie zu sanktionieren, bleibt fraglich.“