Nach aktuellen Umfragen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes MV sieht jedes zweite der befragten Unternehmen in der Gastronomie und Hotellerie hier im Land eine Umsetzung der 2G und 2G Plus-Regelung als schwere Herausforderung. Die Unternehmen haben große Sorgen hinsichtlich der Leistbarkeit und der eigenen wirtschaftlichen Folgen. Heute hat der Wirtschaftsausschuss in dieser Angelegenheit getagt.
Hier erklärt Daniel Peters, CDU-Abgeordneter im Wirtschaftsausschuss:
„Die Unternehmen brauchen jetzt dringend finanzielle Hilfe, denn insbesondere die 2G-Plus-Regelung führt erwartungsgemäß zu erheblichen Umsatzverlusten. Die Hilfen müssen sich an den vorangegangenen Hilfen bei einem angeordneten Lockdown orientieren. Auch, wenn die 2G Plus Regelung Infektionen zu vermeiden hilft: Wirtschaftlich bedeutet sie einen schweren Schlag, zumal die Testkapazitäten insbesondere im ländlichen Raum nicht ausreichen.
Das Wirtschaftsministerium hat zwar in der heutigen, von der CDU-Fraktion zu diesem Thema beantragten Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses zusätzliche Hilfen des Landes avisiert. So soll der so genannte Härtefallfonds des Landes bis Ende März fortgesetzt und die Neustartprämie ab Januar wieder aufgelegt werden. Allerdings wolle das Ministerium hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung zunächst die Regelungen des Bundes zur Überbrückungshilfe IV abwarten. Diese Vorgehensweise ist mir unverständlich, schließlich ist bereits heute klar, dass die in Aussicht gestellten Bundeshilfen geringer ausfallen und möglicherwiese nicht zum Überleben der Unternehmen ausreichen werden.“
Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, fordert:
„Das Land muss sich jetzt klar und deutlich zu den hiesigen Unternehmen bekennen, eine klare Zusage treffen und Regelungen für die Inanspruchnahme auf den Weg bringen. Wir haben aktuell keine greifende Liquiditätshilfe für diejenigen Unternehmen, die seit den neuen Corona-Anordnungen im November erhebliche Umsatzeinbußen verzeichnen und erneut in Schieflage geraten. Noch vor Weihnachten braucht es in dieser Angelegenheit ein klarstellendes Bekenntnis des Wirtschaftsministers.
Gleiches gilt für die Regelungen zum Kurzarbeitergeld. Hier ist eine Anpassung im Falle einer freiwilligen Schließung aus Wirtschaftlichkeitsgründen noch nicht geklärt. Unternehmen müssen, anders als im angeordneten Lockdown, ihre Schließung umfänglich begründen. Die endgültige Entscheidung über eine Anerkennung steht dann trotzdem noch im Ermessen der Arbeitsagenturen und belastet auch diese enorm. Wer 2G und 2G Plus anordnet, muss auch die Konsequenzen dafür übernehmen. Und das nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Viele Unternehmen in den besonders betroffenen Branchen haben ihren Mitarbeitern bereits Schließungen in Aussicht gestellt, verbunden mit einem Arbeitsplatzverlust. Das führt zu breiter Verunsicherung, es braucht am besten gestern eine klare und pragmatische Antwort aus Land und Bund.“