15.08.2017 / Bürokratische Hemmnisse beim Mindestlohngesetz lockern

Der Bundestagsabgeordnete Peter Stein und der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Wolfgang Waldmüller, haben sich am Rande eines Gespräches mit Vertretern der Gebäudereinigerinnung in Rostock für eine ergebnisoffene Diskussion über einen Abbau von bürokratischen Hemmnissen beim Mindestlohngesetz ausgesprochen:

„Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland hat sich grundsätzlich bewährt. Deswegen sollte an diesem Instrumentarium festgehalten werden. Leider klagen viele Unternehmen über zu bürokratische Regelungen. Dies gilt etwa für die Ausführungsbestimmung, die zu geringe Anzahl von Ausnahmetatbeständen aber auch die Kontrolle des Mindestlohngesetzes. Bei der Firma Baurein, die in der Gebäudereinigerinnung engagiert ist, haben wir uns heute über Möglichkeiten zum Abbau unnötiger Bürokratie informieren können. In der neuen Legislatur sollten im Bund Anregungen zum Abbau der Bürokratie des Mindestlohngesetzes ergebnisoffen geprüft werden“, sagte der Bundestagsabgeordnete Peter Stein.

„Bei den Gebäudereinigern haben sich in einigen Regionen, etwa in Hamburg, Modelle zur freiwilligen Selbstkontrolle bei der Einhaltung des Mindestlohnes etabliert. Dort beauftragen Firmen externe Sachverständige mit der Kontrolle. Damit schützt sich die Branche dort seit vielen Jahren freiwillig vor Unterbietungswettbewerben. Es muss geprüft werden, ob solche Modelle einen Beitrag zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes leisten können. Sollte dies der Fall sein, kann dies eine Entlastung des Zolls, der aktuell für die Kontrolle des Gesetzes verantwortlich ist, bedeuten. Etabliert sich die `FSK Mindestlohn´, dann kann sie zu einem branchenübergreifend interessantem Modell werden. Das Modell muss daher mit Kammern und Verbänden diskutiert werden“, ergänzte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller.