Zur Befassung des Agrarausschusses und des Wirtschaftsausschusses zu „möglichen Saisonverlängerungen an den Stränden in der Herbstsaison“, äußert der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
„Im Mai 2024 berichteten mir Tourismusvertreter auf Usedom von einem strikten Vorgehen des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU). Dies betraf unter anderem das Aufstellen von Strandkörben während der Herbstsaison. Ab dem 15. Oktober ist an den Stränden in Mecklenburg-Vorpommern jegliche Vermietung untersagt. Selbst ein Getränkewagen zum Verkauf von Glühwein darf nicht am Strand aufgestellt werden.
Im benachbarten Polen hingegen stehen aktuell nicht nur Strandkörbe, sondern ganze Restaurants direkt auf der Strandfläche. Und sie werden dort auch weit über den 15. Oktober hinaus geöffnet bleiben. Ein klarer Wettbewerbsnachteil für unsere Touristiker. Schlimmer noch: er ist ohne Not herbeikonstruiert und nach unserer Recherche mittlerweile ein flächendeckendes Problem von den Kaiserbädern bis zur Grenze nach Schleswig-Holstein.“
Der Agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Thomas Diener ergänzt: „Im Agrarausschuss konfrontierten wir das Landwirtschaftsministerium am Mittwoch mit diesem Umstand. Dieses gab sich allerdings unnachgiebig. Der Abbau von Strandkörben und ähnlichem ab dem 15. Oktober diene der Sicherheit der Strandkorbbesitzer, etwa vor Sturmfluten. Dass die Meteorologie in den vergangenen Jahrzehnten erhebliche Fortschritte gemacht hat, lässt das Backhaus-Ministerium nicht gelten. Den Wetterbericht oder entsprechende Apps auf dem Smartphone halten Backhaus und StALU anscheinend für eine milde Form von Voodoo. Auch, dass Strandkorbvermieter schon aus Eigennutz rechtzeitig ihre Strandkörbe entfernen würden, lässt Backhaus nicht gelten.“