Regelung für Strandkörbe am Ostseestrand in den Herbstferien muss möglichst großzügig ausfallen

In der heutigen Landtagssitzung wurde ein Antrag der CDU-Fraktion behandelt, der die Landesregierung auffordert, statt einer starren Frist für die Strandbewirtschaftung flexible und praxisgerechte Regelungen zu treffen, um insbesondere das Verleihen von Strandkörben an den Stränden der Ostsee auch in den Herbstferien zu ermöglichen. Die Koalitionsmehrheit von SPD und Linkspartei lehnte den Antrag ab. Dazu erklärt der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:
 
„Die Regierung Schwesig verschanzt sich im Prinzip weiterhin im Schützengraben von Umweltminister Till Backhaus, der darauf beharrt, dass in Mecklenburg-Vorpommern der Beginn der Sturmflutsaison und das Ende der Strandkorbsaison – unabhängig von den tatsächlichen Wetterbedingungen – am 16. Oktober beginnt. Die Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik wird dabei geflissentlich ignoriert. Inzwischen hat Wirtschaftsminister Meyer dankenswerterweise eine gewisse Flexibilisierung in Aussicht gestellt – der beharrliche Druck der CDU-Fraktion und der Strandkorbverleiher hat sich ausgezahlt. Wir werden uns im Detail anschauen, ob es sich dabei wirklich um eine praxistaugliche Regelung handeln wird oder es Backhaus weiterhin gelingt, rechtliche Hürden aufzutürmen, die so hoch sind, dass der Strand im Ergebnis strandkorbfrei bleibt.
 
Obwohl laut Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Sturmfluten an der Ostsee mindestens 48 Stunden im Voraus vorhergesagt werden können und die Tourismusunternehmen durch den Einsatz modernen technischen Geräts Strandkörbe und gastronomische Einrichtungen wesentlich schneller entfernen bzw. sichern können, setzt der Landwirtschaftsminister nämlich nach wie vor auf eher restriktive Regelungen.
 
Mit unserem Antrag fordern wir, Regelungen zu treffen, die den Bedürfnissen der Urlauber, der Tourismuswirtschaft und des Küstenschutzes gleichermaßen gerecht werden und mindestens in den Herbstferien und sturmarme Zeiten vor den Osterferien eine Bewirtschaftung der Strände unter Auflagen ermöglicht. Dabei würde es völlig reichen, wenn die Unternehmen den Anschluss an das Sturmflutvorhersagesystem sowie die Möglichkeit, die Betriebseinrichtungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums vom Strand entfernen zu können, nachweisen können. Ich würde mich wirklich freuen, wenn es kurzfristig gelänge, eine sehr großzügige Regelung auf den Weg zu bringen – eine Landesregierung, die sich einer solchen Regelung verweigert, sollte nicht länger das Lied von einer notwendigen Verlängerung der Tourismussaison singen. Denn sie mindert die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusregion Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu Nachbarländern wie Schleswig-Holstein und Polen.“