Durchbruch beim Kurzarbeitergeld mit Nachbesserungsbedarf

„Sicherheit und Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie: Durchbruch beim Kurzarbeitergeld“ lautete heute das Thema  der Aktuellen Stunde im Landtag auf Antrag der Fraktion der SPD. Hierzu erklärt der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller:

„Ist es wirklich ein Erfolg, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tagelang im Ungewissen über die Folgen staatlicher Anordnungen gelassen werden? Fast über Nacht wurde in Mecklenburg-Vorpommern die Anordnung, die so genannte 2G+ Regel für Gastronomie, Hotellerie und die Veranstaltungsbranche eingeführt. Anfang Dezember kam dann noch 2G für den Einzelhandel dazu. Die wirtschaftlichen Auswirkungen für die Betroffenen schienen für die Landesregierung uninteressant. Ich halte das für ein schwer wiegendes Versäumnis:  Viele Menschen haben unmittelbar ihre Weihnachtsfeiern und –buchungen abgesagt, bleiben lieber zu Hause, weil sie den mit der 2G Plus-Regelung verbundenen Aufwand des Testen-Gehen-Müssens scheuen.

So mussten sich einige Gastronomen schon Anfang Dezember selbst einen Lockdown verordnen, andere haben ihren Mitarbeitern Schließungen in Kürze und damit verbunden Kurzarbeit angekündigt. Nach wie vor ist aber nicht vollständig geklärt, wieviel Ausgleich Unternehmerinnen und Unternehmer bzw. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für diesen Fall zu erwarten haben. Und noch letzte Woche sah es so aus, als würden die Menschen in unserem Land mit dieser Ungewissheit ins Weihnachtsfest geschickt. Am Freitag ist dann immerhin das erhöhte Kurzarbeitergeld im Bund beschlossen worden. Leider wurde dabei ein wichtiges Detail übersehen.

Die Anträge für das Kurzarbeitergeld unterliegen seit dem 1. September 2021 strengeren Anforderungen und erfordern eine umfassende Begründung zur Unvermeidbarkeit der Kurzarbeit im Unternehmen. Während im vorausgegangenen Lockdown die staatliche Anweisung zur Schließung als Begründung ausreichte, reicht es heute nämlich nicht, lediglich auf die Folgen von 2G Plus zu verweisen. Viele Arbeitgeber fühlen sich infolgedessen im Stich gelassen. Hinzu kommt, dass die Konten der Unternehmen in diesen betroffenen Branchen leer und die Rücklagen bereits der anhaltenden Corona-Pandemie zum Opfer gefallen sind. Dadurch sind jetzt schon Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewandert, was das Gesamtgeschäft der Branche für die Zukunft gefährdet.

Darüber hinaus fällt mir schwer zu verstehen, warum zwar die Verlängerung des erhöhten Kurzarbeitergeldes von 70/77 nach vier und 80/87 nach sieben Monaten beschlossen wurde, jedoch an anderer Stelle, so zum Beispiel die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von vorher 100 auf jetzt 50 Prozent gekürzt wurde. Weitere Kürzungen gibt es an anderer Stelle bei den Hilfen, sodass unterm Strich weniger Kosten als für den gleichen Vorjahreszeitraum erstattet werden.

Ich halte es für dringlich, angesichts der erneuten massiven Beschränkungen schon jetzt Corona-Hilfen des Landes in Ergänzung zu den Hilfen des Bundes vorzubereiten. Dass immerhin die Neustartprämie wieder kommt ist ein gutes Signal. Darüber hinaus müssen aber sämtliche bisherige Unternehmenshilfen des Landes angepasst und da aufgestockt werden, wo Bundeshilfen im Vergleich zu den Hilfen im Vorjahr ein Loch lassen. Einen echten Durchbruch können wir aber erst feiern, wenn wir keinen weiteren Unternehmer und Arbeitnehmer in Folge dieser pandemiebedingten Anordnungen und Folgen verlieren. An diesem Ziel muss sich die Landesregierung messen lassen.“