Wirtschaftsministerium bringt weitere Hilfen für Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg

Das Wirtschaftsministerium hat die Hilfszahlungen an die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern heute nochmals ausgeweitet. Die Hilfen sind eine wichtige Ergänzung für die Hilfen, die durch den Bund bereits auf den Weg gebracht wurden.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Wolfgang Waldmüller, erklärt hierzu:
 
„Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bringen unsere Wirtschaft in sehr schweres Fahrwasser. Wir müssen alles, was rechtlich möglich und wirtschaftlich vernünftig ist, dafür tun, dass die Wirtschaft die Pandemie ohne bleibende Blessuren übersteht. Deswegen bin ich erleichtert, dass das Wirtschaftsministerium heute weitere Hilfsleistungen auf den Weg gebracht hat. Die Hilfen des Landes stellen eine wichtige Ergänzung und Begleitung derjenigen Hilfen dar, die vom Bund kommen und die nicht immer zu 100 Prozent passgenau für die hiesigen Problemlagen sind. Bei allem Willen zur Hilfe muss trotzdem klar sein, dass die Wirtschaft in Abhängigkeit von der Inzidenz schnellstmöglich Öffnungs- und Lockerungsszenarien braucht. Unternehmer wollen und sollen mit ihren Unternehmen am Markt Geld verdienen, die staatliche Alimentierung der Wirtschaft aus öffentlichen Kassen darf nur so lange dauern, wie es zwingend erforderlich ist.
 
Wichtigster Punkt der heute beschlossenen Maßnahmenliste ist zweifelsohne die Einführung einer Marktpräsenzprämie für den Einzelhandel. Hierfür stehen 5 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land gewährt für Betriebe des Einzelhandels, die infolge der Schließungen im November und Dezember 2020 einen durchschnittlichen Umsatzrückgang von mindestens 70 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum aufweisen, eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro. Die Summe gilt pro Antragsteller und ist gedacht für Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz, also beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen, aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops, vorzugsweise auf dem digitalen Marktplatz MV. Hiervon profitieren insbesondere Einzelhändler in touristisch geprägten Orten.
 
Um schwerwiegende Liquiditätsprobleme abzupuffern, vorfinanziert das Land im Einzelfall künftig Corona-Hilfen des Bundes. Auch, wenn es sich um eine Einzelfallregelung handelt, kompensieren wir damit zumindest bis zu einem gewissen Grade die teilweise verzögerten Auszahlungen des Bundes.
 
Beschlossen ist auch eine Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Höhe von 10 Millionen Euro. Die einmalige Anlaufkostenpauschale in Höhe von 5 Prozent des für die Novemberhilfe maßgeblichen Vergleichsumsatzes soll das Wiederanfahren der Betriebe nach den Schließungen erleichtern.
 
Wichtig auch für viele Beschäftigte: Die so genannte Neustart-Prämie wird ausgeweitet, das Programm wird zusätzlich mit 5 Millionen Euro ausgestattet. Nachdem bislang nur die fortlaufenden Kalendermonate zählten, zählen künftig alle (maximal 6) Kalendermonate im Zeitraum vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2021 mit mindestens 50 Prozent Kurzarbeit, auch, wenn die Zeiten in Kurzarbeit durch Beschäftigungsmonate im Unternehmen unterbrochen waren. Für diese Zeit können die Unternehmen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Neustart-Prämie gewähren, die nicht sozialversicherungspflichtig und zudem steuerfrei ist.
 
Für den stationären Einzelhandel, der seit dem 16. Dezember 2020 für Kunden geschlossen ist, soll eine Sonderregelung für die Corona-Liquiditätshilfe II geschaffen und die Zins- und Tilgungsfreiheit von einem auf zwei Jahre verlängert werden. Für dieses Programm stehen weitere 5 Millionen Euro zur Verfügung.
 
Für das Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern von ganz besonderer Bedeutung ist ein Investitionsprogramm für die Fremdenverkehrsbranche – es zielt auf Modernisierung von Beherbergungsangeboten.
 
Wirtschaftliche Schwierigkeiten gibt es nicht zuletzt in den Ausbildungsbetrieben in unserem Land. Die Qualifizierungsförderung bei der GSA wird deswegen künftig flexibler gehandhabt, fortan gibt es Zuwendungen für Qualifizierungsmaßnahmen von Auszubildenden in anerkannten Ausbildungsberufen. 2 Millionen Euro stehen für dieses Programm zusätzlich zur Verfügung.“